- Wer im Kanton Solothurn fischt, soll zu den Bächen und Flüssen schauen.
- Das steht im Entwurf für das neue Fischereigesetz, das alle Fischerinnen und Fischer in die Pflicht nehmen will.
- Machen die Fischer nicht mit, müssten sie eine Ersatzabgabe zahlen.
- Das Geld würde für die Aufwertung von Lebensräumen und zur Förderung der Fischerei eingesetzt.
Wer ein Jahrespatent zum Angeln löst, wäre künftig neu verpflichtet, die Bäche und Flüsse zu hegen. «Als Hegearbeiten gelten Tätigkeiten, die die natürliche Artenvielfalt und den Bestand einheimischer Fische, Krebse und Fischnährtiere sowie deren Lebensräume im Kanton Solothurn fördern», heisst es im Gesetzesentwurf, der nun in die Vernehmlassung ging.
Zu Hegearbeiten zählt zum Beispiel der Einbau von Totholzstrukturen in Flüssen und Bächen. Damit soll die Gewässerökologie verbessert werden.
Alle helfen, nicht nur die Vereine
Die Hegearbeit sei eine zentrale Aufgabe der Fischereivereine, sagt Christian Dietiker, Präsident des Solothurner Fischereiverbandes, gegenüber SRF. Die Vereine würden Jungfischer ausbilden, Fische ansiedeln oder Gewässer von Unterholz befreien. Das helfe den Bächen. Von dieser Vereinsarbeit würden auch jene Fischerinnen und Fischer profitieren, die keinem Verein angeschlossen seien.
Aktuell sind rund 700 Personen in einem Solothurner Fischereiverein. Etwa gleich viele lösen ein Jahrespatent, ohne dass sie einem Verein angehören.
20 bis 100 Franken
Fischerinnen und Fischer, die keine Hegearbeiten leisten, sollen künftig eine Ersatzabgabe zwischen 20 und 100 Franken bezahlen. Der Betrag wird in einer Verordnung noch genauer festgelegt. Das Geld ginge an die Fischereivereine für ihre Arbeit an den Bächen.
Der Verband habe dem Kanton aufzeigen können, was die Vereine alles im Hintergrund an den Bächen leisten. Die Regierung habe das verstanden, sagt Christian Dietiker vom Fischereiverband. Der Gesetzesvorschlag stimme so für ihn.
Bern hat schon Erfahrung
Der Kanton Solothurn wäre nicht der erste Kanton mit einer solchen Abgabe: Im Nachbarkanton Bern bezahlen Angelfischer seit dem Jahr 2020 einen Hegebeitrag von 50 Franken, wenn sie nicht einem Verein angeschlossen sind.
Das Solothurner Fischereigesetz wird nun revidiert. Der Gesetzesvorschlag geht auf einen Auftrag aus den Reihen des Fischereiverbands zurück. Die Vernehmlassung läuft bis Ende August.