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Einschätzung der Wettkommission
Aus News-Clip vom 21.01.2019.
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Neues Geldspielgesetz Wettanbieter bleiben im Schweizer Markt

Ausländische Wettanbieter dürfen sich seit diesem Jahr nicht mehr an Schweizer Spieler richten. Doch die Wirklichkeit zeigt: So einfach geben diese das lukrative Geschäft mit der Kundschaft aus der Schweiz nicht auf.

Bwin gehört zu den grossen Playern im Sportwetten-Geschäft. Wer in der Schweiz auf Fussball- oder Eishockey-Spielen Wetten abschliessen wollte, landete oft bei Bwin. Das neue Geldspielgesetz, das auf Anfang Jahr in Kraft getreten ist, untersagt es ausländischen Anbietern, in der Schweiz Online-Wetten anzubieten. Auf Anfrage schreibt ein Pressesprecher von Bwin auch, dass sie sich aus dem Schweizer Markt zurückziehen.

Statement Bwin

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«Bwin bietet Sportwetten stets in Übereinstimmung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen an. Aus diesem Grund bietet bwin seit dem 1. Januar 2019 keine Sportwetten mehr in der Schweiz an. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bwin sich zu den weiteren Plänen von Angeboten in der Schweiz aktuell aus Wettbewerbsgründen nicht äussern möchte.»

Neue Plattform – selber Anbieter?

Doch der Test zeigt: Einigen aktiven Bwin-Spielern wird ein Alternativ-Angebot gemacht. Wer sich Anfang Jahr in sein Bwin-Konto einloggte, wurde auf eine neue Seite verwiesen: premiumbull.com. Die neue Plattform sieht der Bwin-Seite täuschend ähnlich. Die Nutzung und Kundenführung läuft gleich ab wie bei Bwin. Schweizer Kreditkarten akzeptiert der neue Anbieter, auch Wetten auf Schweizer Mannschaften in Schweizer Franken sind möglich.

Premium Bull Website
Legende: Die Web-Seite heisst anders – das Prinzip bleibt das selbe. SRF

Premiumbull ist auf Malta beheimatet und hat dort auch eine Online-Lizenz. Bei der maltesischen Geldspielbehörde ist eine E-Mail-Adresse registriert, die zum GVC-Konzern gehört so wie Bwin.

Auf eine Anfrage präzisiert Bwin: «Premiumbull ist nicht Teil der GVC-Gruppe. Da deren Betreibergesellschaft vormals Teil des GVC-Konzern war, ist bei der maltesischen Behörde wahrscheinlich noch (fälschlicherweise) eine alte E-Mail-Adresse hinterlegt.» Ob es anderweitige geschäftliche Verbindungen gibt zwischen Bwin und Premiumbull, lässt die Antwort offen.

Erste Wirkung der Regulierung

Für die Bewilligung von Sportwetten ist die interkantonale Lotterie- und Wettkommission Comlot zuständig. Direktor Manuel Richard ist aufgefallen, dass seit Anfang Jahr zirka ein Viertel der ausländischen Online-Angebote nicht mehr aus der Schweiz zugänglich sind. «Die neue Geldspielregulierung zeigt erste Wirkung», sagt Manuel Richard. «Die Anbieter ziehen tendenziell ihre starken Marken aus dem illegalen Markt zurück.»

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Manuel Richard: «Anbieter ziehen ihre Marken zurück.»
Aus News-Clip vom 21.01.2019.
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Das erklärt, wieso Bwin öffentlich ankündigt, sich aus der Schweiz zurückzuziehen. Die Firma will den guten Ruf der Marke Bwin behalten. Manuel Richard: «Die Anbieter sind mit diesen starken Marken zum Teil in anderen Ländern, in anderen Rechtsordnungen aktiv; verfügen dort über Lizenzen. Und sie befürchten, wenn sie in einem anderen Land auf eine schwarze Liste kommen, dass sie die Lizenzen verlieren könnten.»

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«Sie wollen ihre Lizenz nicht verlieren.»
Aus News-Clip vom 21.01.2019.
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Kritik am neuen Gesetz

Der Präsident der Jungfreisinnigen, Andri Silberschmidt, kämpfte gegen das neue Geldspielgesetz. Er kritisierte im Abstimmungskampf die Abschottung des Schweizer Marktes und forderte, dass auch ausländische Anbieter sich offiziell in der Schweiz lizenzieren könnten. «Das Gesetz ist löchrig und nicht geeignet für das digitale 21. Jahrhundert.» Er sieht sich jetzt bestätigt: «Wir haben immer davor gewarnt, dass der Graumarkt zum Schwarzmarkt wird.»

Netzsperre als Lösungsversuch

Das einzige Mittel der Schweizer Behörden gegen ausländische Angebote ist die Netzsperre. Ab Mitte Jahr wird sie eingeführt. Dann können die Schweizer Behörden, ausländische Glücksspielangebote im Netz aktiv blockieren.

Könnte Premiumbull auf die Sperrliste kommen? Manuel Richard sagt, jeder Fall werde einzeln geprüft. Er gehe aber davon aus, dass dieses Angebot auf die Sperrliste kommt.

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