- Die Schweiz und Grossbritannien wollen auch nach einem allfälligen No-Deal-Brexit weiterhin Polizei-Informationen austauschen.
- Justiz-Ministerin Karin Keller-Sutter und ihr britischer Amtskollege unterzeichneten in London eine entsprechende Absichtserklärung, wie das Justiz-Departement mitteilt.
- Zudem unterzeichneten die beiden ein Übergangsabkommen für den gegenseitigen Arbeitsmarktzugang von Schweizern und Briten bei einem «ungeordneten Brexit», wie Karin Keller-Sutter sagt.
Es sei notwendig, dass man alternative Formen der Zusammenarbeit finde, so das Departement von Keller-Sutter: Nach einem allfälligen EU-Austritt ohne Abkommen würden die britischen Informationen nämlich aus den europäischen Datenbanken gelöscht. Die Daten würden damit auch der Schweiz nicht mehr zur Verfügung stehen.
Ein solches Memorandum of Understanding (MoU) sei besonders wichtig, schreibt das EJPD. Daher sei eine Stärkung alternativer Zusammenarbeitsformen und anderer Informationskanäle umso notwendiger. Mit der Erklärung soll die Kooperation auch unabhängig von einem möglichen Brexit gestärkt werden. Insbesondere in Fällen organisierter Kriminalität und Terrorismus wollen die beiden Länder noch enger zusammenarbeiten.
Der Austritt Grossbritanniens aus der EU ist bis zum 31. Oktober aufgeschoben worden. Bis dahin gelten für die Beziehungen der Schweiz mit Grossbritannien (GB) noch die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Ein ungeregelter, sogenannter No-Deal-Brexit, ist nach wie vor möglich.
Zugang zu GB-Markt gesichert
Justizministerin Karin Keller-Sutter unterzeichnete in London zudem ein Abkommen, das im Fall eines No-Deal-Brexits die Arbeitsmarktzulassung im jeweils anderen Land regelt. Durch einen ungeregelten Brexit wäre das Personenfreizügigkeitsabkommen nicht mehr gültig und britische Bürger in der Schweiz plötzlich Bürgern von Drittstaaten gleichgestellt.
Für Arbeitnehmende aus Grossbritannien gälte dadurch das Ausländer- und Integrationsgesetz. Während einer befristeten Übergangszeit sollen daher für das Arbeiten im jeweils anderen Land erleichterte Zulassungsbedingungen gelten, um einen abrupten Wechsel abzufedern.
Wir sind beide souveräne Staaten, die bilateral Abkommen schliessen dürfen.
Britinnen und Briten erhalten für den Schweizer Arbeitsmarkt eine erleichterte Zulassung, indem die Schweiz auf die Prüfung der beruflichen Qualifikationen, des Inländervorrangs und des gesamtwirtschaftlichen Interesses verzichtet.
Arbeitsbedingungen werden weiterhin geprüft
Weiterhin geprüft würden aber die Lohn- und Arbeitsbedingungen. Auch Kontingente kämen zur Anwendung: Bereits im März hatte der Bundesrat mit einer Verordnungsänderung für den Fall eines No-Deals für Grossbritannien ein separates Kontingent von 3500 Arbeitskräften geschaffen. Die Höhe und die Art der Kontingente kann der Bundesrat auch künftig eigenständig bestimmen. Dabei will er das gesamtwirtschaftliche Interesse und den Inländervorrang berücksichtigen.
Die Briten ihrerseits verpflichten sich, Schweizerinnen und Schweizern den gleichen Arbeitsmarktzugang zu gewähren. Diese können sich bis zu drei Monate lang ohne Aufenthaltsbewilligung in Grossbritannien aufhalten. Wer länger auf der Insel bleiben will, muss sich registrieren und erhält einen dreijährigen Aufenthaltstitel.