- Das Basler Strafgericht hat die Verwahrung für einen 28-jährigen Mann angeordnet.
- Der Täter hatte im Jahr 2017 in Basel einen Obdachlosen erstochen.
Das Gericht erachte das Rückfallrisiko bei dem 28-Jährigen als sehr hoch. Das sagte der Gerichtspräsident bei der Urteilsbegründung.
Der Mann hatte im Dezember 2017 in der Basler Dreirosenanlage einen 60-jährigen Obdachlosen erstochen. Bei ihm wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, die zu religiösen Wahnvorstellungen führt.
Aufgrund von forensischen Gutachten stehe ausser Zweifel, dass es einen Zusammenhang gebe zwischen der Erkrankung und der Straftat, so der Gerichtspräsident. Die Therapie verspreche keinen Erfolg.
Der Mann befindet sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik.