Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor zwei Produkten aus dem Babynahrungs-Angebot des Herstellers Bimbosan. Konkret sind die beiden folgenden Produkte betroffen:
Getreidebeikost «Bio-Hosana» 3-Korn im Nachfüllbeutel, 300 Gramm
Haltbarkeitsdatum: 19.7.2021
Lotnummer: L19432S1
Getreidebeikost «Bio-2» Hafer und Dinkel im Nachfüllbeutel, 300 Gramm
Haltbarkeitsdatum: 13.10.2021
Lotnummer: L27057200201
Die Produkte wurden zwischen Herbst 2019 und März 2020 in der Schweiz verkauft. Sie können in der Verkaufsstelle (Apotheke, Drogerie, Coop) zurückgegeben werden und werden laut dem Hersteller in Form von Originalprodukten erstattet.
Diese beiden Produkte sind betroffen:
Gefahr einer Hirnhautentzündung
Bei einer Kontrolle haben die Lebensmittelinspektoren in diesen Produkten Cronobacter-Bakterien gefunden. Wie das BLV schreibt, können die Bakterien bei Neugeborenen und Säuglingen bis zwölf Monate zu schweren Infektionen wie Meningitis (Hirnhautentzündung) führen. Das Amt empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren.
Auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins «Espresso» zeigt sich Hersteller Bimbosan erstaunt über die Warnung des BLV: «Bis jetzt galten Cronobacter für Neugeborene bis zwei Monate als gefährlich – sie durften daher in Anfangsmilchen sicher nicht vorkommen», sagt Sprecher Christoph Hug. Für die «Praxisänderung» des Bundes habe man bislang keine Begründung erhalten.
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Für Neugeborene bis zwölf Monate gefährlich
Tatsächlich sei bis anhin nur Säuglings-Anfangsnahrung gesetzlich klar geregelt, sagt Mark Stauber, der beim BLV für den Bereich Lebensmittelhygiene verantwortlich ist. «Aber im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz: Ein Lebensmittel muss sicher sein.» Und wenn irgendwo ein neues Problem auftauche, müsse man allenfalls entsprechende Massnahmen treffen.
Genau das sei hier passiert: Das kantonale Labor, welches die Kontrollen durchgeführt hat, habe dem BLV mitgeteilt, dass Cronobacter in diesen Produkten gefunden worden seien. «Wir haben daraufhin eine Risikobeurteilung gemacht und festgestellt, dass Neugeborene bis zwölf Monate durch diese Bakterien gefährdet sein können.»
Mark Stauber betont, dass bei der entsprechenden Kontrolle mehrere Produkte geprüft worden sind: «Und wir mussten nur vor diesen beiden Produkten warnen.» In Zukunft werde Babynahrung aber wohl stärker in den Fokus der Kontrollbehörden rücken.
Öffentliche Empörung vermeiden
Das Risiko mag zwar gering sein, doch man stelle sich vor, ein Kleinkind würde ernsthaft erkranken, im schlimmsten Fall sogar sterben aufgrund einer Cronobacter-Infektion: Wenn in einem solchen Fall auskommen würde, dass die zuständigen Behörden von den verunreinigten Produkten gewusst haben, wäre die öffentliche Empörung wohl riesig.
Hersteller Bimbosan hat die betroffenen Produkte aus dem Verkehr gezogen und will nun klären, was der Entscheid des BLV für die sogenannte Beikost bzw. für Baby-Folgenahrung grundsätzlich bedeutet.