13 Ziffern und drei Punkte hat die AHV-Nummer. Das kleine Zahlenmonster ermöglicht so die eindeutige Identifizierung von Personen. Deshalb wollen sie die Behörden künftig systematisch verwenden können, von der Umzugsmeldung bis zum Betreibungsregister.
Verwechslungen seien damit ausgeschlossen, erklärte FDP-Ständerat Andrea Caroni am Beispiel der Witwenrente: «So ist es etwa unmöglich, dass der Staat die Rente einer anderen Person mit gleichem Vor- und Nachnamen ausbezahlt.»
Einfachere Arbeit mit Registern
Vor allem die Finanzdirektoren der Kantone und die Gemeinden machen sich seit Jahren dafür stark, dass sie ihre Register vermehrt mit der AHV-Nummer bearbeiten dürfen.
Die Arbeit würde so effizienter, sagt beim Schweizerischen Gemeindeverband Claudia Hametner: «Wir haben heute eine Vielzahl von unterschiedlichen Registern, die den Datenabgleich erschweren und oft ineffizient sind.» Die Arbeit mit der AHV-Nummer würde da vieles erleichtern.
Die vielen unterschiedlichen Register erschweren den Datenabgleich und sind oft ineffizient.
Ist die Revision überhaupt nötig?
«Systematische Verwendung der AHV-Nummer durch Behörden», nennt sich die Vorlage. Das verspricht viel Amtsstaub und wenig Politglanz – auch für den zuständigen Innenminister Alain Berset. Dieser gibt zu, dass ihn das Thema am Anfang auch nicht begeistert habe.
Nur: «Man kann es unter den Teppich kehren, Scheuklappen montieren, die Augen verschliessen – das Thema bleibt», sagt Berset. Doch eine Minderheit um CVP-Ständerat Daniel Fässler ist überzeugt, dass das heutige Gesetz ausreicht: «Auf diese Revison können wir getrost verzichten.»
Man kann es unter den Teppich kehren, Scheuklappen montieren, die Augen verschliessen - das Thema bleibt.
Datenschützer warnen vor Hacker-Gefahr
Widerstand kommt auch von Datenschützern. Sie befürchten Missbrauch. Wenn die AHV-Nummer einmal in allen Registern verwendet werde, seien Verknüpfungen durch Hacker viel einfacher, sagt Beat Rudin, Präsident der Konferenz der Schweizer Datenschützer: «Dann können Sie ganz einfach in allen staatlichen Daten, auf die Sie Zugriff haben, nach der AHV-Nummer suchen und erhalten so die dazugehörigen Bürgerinnen und Bürger präsentiert.»
Regelmässige Risikoanalyse
Solchem Missbrauch will die Vorlage entgegenwirken, indem sie die Verwaltungen zu regelmässigen Risikoanalysen verpflichtet.
Uns fehlt das Vertrauen, dass diese Risikovorsorge bis auf Stufe Gemeinde mit der gleichen Qualität erbracht werden kann wie beim Bund.
Ob jemand ernsthaft glaube, dass jede Kleinstgemeinde ihre IT-Risiken regelmässig analysieren könne, fragt dazu Datenschützer Rudin und betont: «Uns fehlt das Vertrauen, dass diese Risikovorsorge bis auf die Stufe Gemeinde mit der gleichen Qualität erbracht werden kann wie beim Bund.»
Kantone in der Pflicht
Das könne gar nicht die Aufgabe der Gemeinden sein, erwidert Hametner vom Gemeindeverband. Dafür seien die Kantone zuständig, wie das in der Vorlage stehe. Schliesslich solle die Arbeit bei den Gemeinden erleichtert und nicht verkompliziert werden.
«Wenn jede dieser 2198 Gemeinden selber eine Risikoanalyse hätte durchführen müssen, hätte das die Erleichterung wieder geschmälert. Dagegen hätten wir uns sicherlich gewehrt», sagt Hametner. Offen bleibt allerdings, ob die Kantone tatsächlich in der Lage wären, für alle Gemeinden regelmässige Risikoanalysen zu erstellen.
Dem Ständerat ging es am Mittwoch anscheinend gleich wie einst dem Innenminister: Begeisterungsfrei arbeitet er die Vorlage im Rekordtempo ab. Am Ende stand ein deutliches Ja: 37 gegen fünf versprengte Stimmen von Rechts über die Mitte bis Grün. Die Vorlage kommt nun in den Nationalrat.