Die Bundesstrafrichterinnen und -richter stehen in Dauerkritik. Doch jetzt haben sie genug: Ihr Gericht sei seit Monaten mit negativen Schlagzeilen in den Medien gewesen und das, obwohl die Untersuchung gezeigt habe, dass die Vorwürfe gegen das Bundesstrafgericht unbegründet und gegenstandslos seien, schreiben sie in einem offenen Brief.
Das Arbeitsklima leidet
Die dennoch geäusserten Vorwürfe gehen am Bundesstrafgericht nicht spurlos vorbei: «Sie verursachen einen erheblichen Reputationsschaden für die Richterinnen und Richter in Bellinzona und die Institution Bundesstrafgericht.» Darunter leide inzwischen auch das Arbeitsklima.
Im Brief weisen sich die Richter entschieden zurück, dass Personen aus anderen Sprachregionen diskriminiert worden seien. Im Gericht hatten sich italienischsprachige Richterinnen und Richter gemobbt gefühlt. Die Untersuchung sah die Vorwürfe aber nicht bestätigt.
Fehlverhalten Einzelner
Auch hatten sexistische Karnevalsplakate für Schlagzeilen gesorgt, die von einem inzwischen pensionierten Bundesstrafrichter aufgehängt worden waren. Das sei eine Einzelaktion gewesen und für das Verhalten der Mitarbeitenden im Bundesstrafgericht in «keiner Weise repräsentativ», heisst es im Brief.
Zudem wird bedauert, dass ein Teil der in den Medien oder gegenüber Politiker gemachten Vorwürfe nicht intern oder bei der Ombudsstelle angebracht wurden.
«Illoyales Verhalten»
Man müsse leider davon ausgehen, dass die Aufrechterhaltung der Vorwürfe von einigen wenigen Mitarbeitenden darauf abziele, dem Bundesstrafgericht, der Direktion und der grossen Mehrheit der Mitarbeitenden bewusst zu schaden. «Wir stellen uns entschieden gegen dieses illoyale und unkollegiale Verhalten», schreiben die unterzeichnenden Richter.
Die Richterinnen und Richter in Bellinzona wollen also nicht mehr im Kreuzfeuer der Kritik stehen. Zu Mängeln an der Untersuchung des Bundesgerichtes äussern sie sich hingegen nicht. Dabei hatten die Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat daran deutlich Kritik geübt.
Trotz des Schreibens dürfte also nicht sofort Ruhe einkehren am Bundesstrafgericht.