Allgemein : Die offiziellen Besuche in der Schweiz werden vom Protokoll des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten organisiert. Das Protokoll setzt sich aus dem Büro der Protokollchefin , der Sektion Besuche und Zeremonien sowie der Sektion Privilegien und Immunitäten zusammen.
Der Staatsbesuch ist die höchste Form eines offiziellen Besuchs in der Schweiz. Er erfolgt auf Einladung des Bundesrats an ein ausländisches Staatsoberhaupt. Der Staatsbesuch dauert meist zwei Tage. Der Gast wird am ersten Tag vom Gesamtbundesrat und dem Bundeskanzler auf dem Bundesplatz in Bern empfangen. Der Empfang erfolgt mit militärischen Ehren und den Nationalhymnen. Ein Bankett zu Ehren des Gastes rundet den ersten Tag ab, bevor er in einem führenden Hotel in Bern übernachtet. Am zweiten Tag erfolgt in der Regel ein Ausflug in der Schweiz. Anders als bei anderen Formen wird für die Partnerin oder den Partner des Gastes ein besonderes Programm organisiert.
Der offizielle Besuch eines Staatsoberhaupts findet ebenfalls auf Einladung des Bundesrats statt, dieser wird aber durch den Bundespräsidenten vertreten. Er beschränkt sich normalerweise auf offizielle Gespräche mit einer Delegation des Bundesrats. Zu Ehren des Gastes kann ebenfalls ein Essen offeriert und ein Ausflug organisiert werden. Auch die militärischen Ehren mit Abspielen der Nationalhymnen werden dem Gast erwiesen, dies jedoch nicht auf dem Bundesplatz, sondern auf dem Landsitz Lohn in Kehrsatz.
Der offizielle Besuch eines Regierungschefs oder einer Regierungschefin unterscheidet sich nicht vom Besuch eines Staatsoberhaupts.
Der offizielle Besuch eines Regierungsmitglieds ist vergleichbar mit dem Besuch eines Staatsoberhaupts, eines Regierungschefs oder einer Regierungschefin. Er unterscheidet sich jedoch in der Hinsicht, dass dem Gast die militärischen Ehren mit Abspielen der Nationalhymnen nicht erwiesen werden.
Der offizielle Arbeitsbesuch eines Staatschefs, eines Regierungschefs oder eines Regierungsmitglieds ist im Vergleich zu einem offiziellen Besuch im eigentlichen Sinne weniger formell. Für solche Besuche gilt ein vereinfachtes Protokoll.
Beim Höflichkeitsbesuch macht ein Staatschef, ein Regierungschef oder ein Regierungsmitglied anlässlich eines Aufenthalts in der Schweiz dem Bundespräsidenten oder einem anderen Mitglied des Bundesrats seine Aufwartung. Ein solches Treffen dauert in der Regel lediglich zwischen 20 und 30 Minuten. Auch hier gilt ein vereinfachtes Protokoll.