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Pädophilen-Initiative Doch noch ein Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative

Der Nationalrat folgt dem bundesrätlichen Vorschlag betreffend der Pädophilen-Initiative. In diesem Vorschlag werden die Schrauben im Vergleich zu heute angezogen. Der Bundesrat will aber den Gerichten einen gewissen Ermessensspielraum geben – zum Ärger der rechten Ratshälfte.

Pädophilen-Initiative

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Die Initative ist am 16. Mai 2011 mit 111'681 gültigen Stimmen zustande gekommen. Sie verlangt, dass Personen, die verurteilt werden, weil sie die sexuelle Unversehrtheit eines Kindes/einer abhängigen Person beeinträchtigt haben, endgültig das Recht verlieren, eine berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Min­derjährigen/Abhängigen auszuüben.

Der Nationalrat hat eine Art indirekten Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative abgesegnet. Im bundesrätlichen Vorschlag soll das Berufsverbot auf ausserberufliche Tätigkeiten ausgedehnt und zwei schärfere Formen eines Tätigkeits­verbots für Straftaten gegen minderjährige oder besonders schutzbedürftige Personen geschaffen werden.

Abstimmungs-Vorgeplänkel

Geprägt war die Debatte im Nationalrat von abstimmungstaktischen Erwägungen. Die den Initianten nahestehende SVP warf dem Rest des Rates vor, mit der Verschärfung einzig die Initiative bekämpfen zu wollen.

«Eine Vorlage zu verabschieden und sie einige Monaten nach Annahme der Initiative wieder ändern zu müssen – das ergibt so keinen Sinn», sagte Lukas Reimann (SVP/SG). Natalie Rickli (SVP/ZH) warf dem Rat vor, er wolle die Initiative – falls sie denn angenommen würde – nicht umsetzen.

Ursprünglich wollte der Nationalrat die verschärften Verbote nur für jene Delikte einführen, die von der Initiative nicht betroffen sind. Der Ständerat, der die Pädophilen-Initiative im Gegensatz zum Nationalrat immer abgelehnt hatte, hielt von diesem Vorgehen aber nichts und beschloss die Verschärfungen für alle Delikte.

Wenigstens den Spatz in der Hand

Dem schloss sich nun auch der Nationalrat an, und zwar mit 120 zu 65 Stimmen bei 3 Enthaltungen. «Wir schützen die Opfer am besten, wenn wir das Gesetz möglichst schnell in Kraft setzen», sagte Beat Flach (GLP/AG). Mit den Verschärfungen hätten die Befürworter der Initiative wenigstens den «Spatz in der Hand», sagte Andrea Caroni (FDP/AR).

«Der wirksame Schutz Abhängiger geht taktisch motivierten Winkelzügen ohne Wenn und Aber vor», sagte Karl Vogler (CVP/OW). Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga warnte davor, das Ziel vor lauter Diskussionen über taktische Fragen aus den Augen zu verlieren: Wenn mit dem Gesetz gewartet werde, bedeute dies, den besseren Schutz von Kindern zu verzögern.

Ermessensspielraum für Gerichte

Weniger weit als die Initiative gehen die Vorschläge des Bundesrates in einem Punkt: Sie lassen den Gerichten einen gewissen Ermessensspielraum. Gemäss der Initiative müssten die Gerichte bei jeder Verurteilung – unabhängig vom Strafmass – zwingend ein lebenslanges Tätigkeitsverbot anordnen.

Pädophilen-Initiative in der Herbstsession

Geltendes Recht:

  • Berufsverbot nur, wenn die Tat bei der Ausübung eines Berufs begangen wurde
  • Höchstens fünf Jahre

Bundesrätlicher Vorschlag:

  • Berufsverbot zu einem umfassenden Tätigkeitsverbot ausweitbar, auch Tätigkeiten in Vereinen verboten
  • Verbot auch, wenn der Täter das Delikt nicht in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen hat
  • Tätigkeitsverbot für bis zu zehn Jahre, Verlängerungen und lebenslänglich möglich
  • Zwingendes Tätigkeitsverbot bei sexuellen Handlungen mit Kindern oder Abhängigen – Freiheitsstrafe von über sechs Monaten oder eine Geldstrafe von über 180 Tagsätzen, elektronische Mittel wie GPS-Geräte einsetzbar
  • Eintrag im Strafregisterauszug bei Tätigkeits- oder Kontaktverbot

Inkraftsetzung vor Initiative

Das Geschäft geht nun zurück an den Ständerat. Da zwischen den Räten nur noch eine kleines Detail offen ist, dürfte die Vorlage noch in dieser Session abgesegnet werden. Eine direkte Verknüpfung mit der Initiative gibt es nicht, so dass es sich bei den Änderungen offiziell nicht mehr um einen Gegenvorschlag handelt. Damit wäre es möglich, sie in Kraft zu setzen, bevor die Initiative umgesetzt würde.

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