Die Würfel sind gefallen: National- und Ständerat haben einen inoffiziellen Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative angenommen.
Auch im Gegenvorschlag gilt: Wer sich an Kindern oder Abhängigen vergangen hat, soll nicht mehr mit diesen arbeiten oder in deren Nähe dürfen. Doch der Gegenvorschlag will nicht zwingend ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot. Die Räte fordern mindestens zehn Jahre.
Mehr Möglichkeit für Gerichte
Somit genehmigt der Vorschlag des Parlaments den Gerichten etwas mehr Spielraum, je nach Schwere des Delikts. In den schlimmsten Fällen soll aber auch ein lebenslängliches Tätigkeitsverbot umgesetzt werden, genau wie es auch die Initiative fordert.
Der Ständerat räumte noch ein letztes Detail der Vorlage aus. Dabei ging es um eine rein technische Angelegenheit im Zusammenhang mit dem erweiterten Strafregisterauszug, der für besonders heikle Berufe geschaffen wird. Überstehen muss die Vorlage nun noch die Schlussabstimmungen am Freitag in einer Woche.
Schnelle Inkraftsetzung möglich
Der Gegenvorschlag des Parlaments könnte rascher umgesetzt werden als die Volksinitiative. Justizministerin Simonetta Sommaruga will die Vorlage im Abstimmungskampf gegen die «zu radikale» Initiative nutzen.
Zur Pädophilen-Initiative der Organisation Marche Blanche hatten sich die Kammern nicht auf eine gemeinsame Abstimmungsempfehlung einigen können. Der Ständerat lehnte stets ab, der Nationalrat sprach sich implizit für die Initiative aus.
Die Abstimmung über die Pädophilen-Initiative könnte frühestens im Mai 2014 stattfinden.