Das Verbot würde gemäss der «Pädophilen-Initiative» ein Leben lang gelten: Wer ein sexuelles Verbrechen an einem Kind oder an einer abhängigen Person wie einem Behinderten verübt hat, dürfte nie mehr Kinder unterrichten oder Behinderte betreuen. Freizeittätigkeiten als Pfadi-Leiter oder Fussball-Junioren-Trainer wären ebenfalls verboten.
«Verurteilte Täter, die sich an Kindern vergangen haben, sind für mich ganz klar potenzielle Wiederholungstäter», sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli als eine der aktivsten Befürworterinnen der Pädophilen-Initiative. Darum müssten Kinder geschützt werden. «Die Fachleute bestätigen es: Pädophile sind nicht heilbar. Und darum braucht es die Initiative.»
Ohne «Wenn und Aber»
Das automatische und zwingende Tätigkeitsverbot der «Pädophilen-Initiative» mache keinen Unterschied, ob es sich um einen hochgefährlichen Sexualstraftäter handle oder nicht, stellt Justizministerin Simonetta Sommaruga fest. Und das verstosse gegen den Rechtsstaat und vor allem gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Und bei einer Jugendliebe?
Sommaruga warnt, dass die Initiative auch bei sexuellen Beziehungen zwischen jungen Erwachsenen und nur wenig jüngeren Minderjährigen greife: «Ein 20-Jähriger, der eine einvernehmliche Liebesbeziehung mit einer knapp 16-Jährigen hat, müsste zwingend dazu verurteilt werden, dass er ein Leben lang nie mehr eine Juniorenmannschaft trainieren kann. Das geht viel zu weit.»
«Falsch», entgegnet Rickli und weist darauf hin, dass Ausnahmen wie etwa bei einer Jugendliebe im Ausführungsgesetz entsprechend geregelt werden könnten.
Sommaruga wirbt für das Gesetz
Die «Pädophilen-Initiative» ist brandaktuell, das Thema hoch emotional, die Erfolgschancen sind gross. Die Initiative hat aber auch einiges in Bewegung gebracht: Das Parlament hat bereits mit einer Gesetzesrevision bereits entschieden: Auch ohne die Initiative sind künftig lebenslange Tätigkeitsverbote möglich – es entscheiden aber die Gerichte.
Bei Sexualverbrechern mit einer Freiheitsstrafe von über einem halben Jahr müsste ein mindestens 10-jähriges Verbot verhängt werden. Das sei der richtige Weg, sagt Sommaruga: «Im Sinne einer glaubwürdigen direkten Demokratie sollten wir uns daran halten, was am Schluss auch umsetzbar ist. Dafür haben wir das neue Gesetz gemacht.»
Was bietet mehr Schutz?
Die neue Regelung gehe in manchen Punkten gar weiter als die Initiative, erklärt Sommaruga weiter: «Gerichte können Tätern verbieten, Kontakt mit früheren Opfern zu haben oder sich einem Schulhaus zu nähern.»
Rickli räumt ein, dass das Gesetz «absolut in die richtige Richtung» gehe mit den Kontakt- und Rayonverboten. Bei pädophilen Straftätern genüge das Gesetz aber nicht. «Wer ein Kind missbraucht hat, soll lebenslänglich nicht mehr mit diesen arbeiten dürfen.»
Lebenslange Verbote für pädophile Straftäter oder Ermessensspielraum für Richter? Das ist die rechtsstaatlich brisante Frage. Selbst innerhalb der Parteien gehen die Meinungen auseinander. National- und Ständerat konnten sich gar nicht erst auf eine Parole einigen. Die Abstimmung ist in 8 Wochen.
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