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Pädophilen-Initiative Ständerat will Rayonverbot für Pädophile

Die Pädophilen-Initiative verstösst laut Ständerat gegen den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit. Die kleine Kammer einigte sich daher auf einen Gegenvorschlag – inklusive Rayonverbot.

Die Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» ist das zweite Anliegen der Organisation Marche Blanche. Wer sich an Kindern oder Abhängigen vergangen hat, soll nie mehr eine Tätigkeit ausüben dürfen, die ihn mit Kindern oder Abhängigen in Kontakt bringt. So steht es im Initiativtext.

Im Ständerat herrschte zwar Einigkeit darüber, dass der Schutz von Kindern vor Pädosexuellen wichtig sei. Allerdings anerkannten die meisten Räte auch, dass der vorgeschlagene Automatismus gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip – ein verfassungsmässiges Grundrecht – verstösst. Einzelfälle würden nicht mehr einzeln beurteilt.

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So hatte es auch der Bundesrat gesehen. «Das ist keine Nuance, sondern Grundlage des staatlichen Handelns», sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Auch der Bundesrat hatte die Initiative abgelehnt und dem Parlament einen indirekten Gegenvorschlag vorgeschlagen.

Trotz juristischer Bedenken seien die Chancen aber «intakt», dass das Volk die Initiative annehme, sagte Urs Schwaller (CVP/FR). Aufgrund der Emotionalität des Themas sei eine Annahme gut möglich, fügte Markus Stadler (GLP/UR) stellvertretend für mehrere Gegner der Initiative hinzu.

Mit 27 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung hiess der Ständerat nun den Entwurf seiner vorberatenden Rechtskommission gut. Damit will die kleine Kammer die Verhältnismässigkeit einhalten und den Gerichten etwas mehr Spielraum lassen.

Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gehoben

Wie die Initiative verlangt der Entwurf ein Tätigkeitsverbot bei «strafbaren Handlungen einer gewissen Schwere» gegen Kinder und Abhängige. Die kleine Kammer sprach sich aber für die Einführung einer zehnjährigen Mindestdauer des Tätigkeitsverbots aus. Ein lebenslängliches Verbot soll indes möglich bleiben. Zudem wird neu ein Kontakt- und Rayonverbot verankert.

Im Grunde handelt es sich beim ständerätlichen Vorschlag um nichts anderes als um die Kernelemente des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrats, nur auf Verfassungsebene. Damit soll der Vorschlag mehr Gewicht erhalten, um vor dem Volk neben der Initiative bestehen zu können.

Der Ständerat hiess nicht nur seinen Gegenentwurf gut. Einstimmig und mit nur geringfügigen Änderungen sagte er auch Ja zum Entwurf des Bundesrats.

In einer Woche ist der Nationalrat wieder an der Reihe. Er hatte die Initiative vor einem halben Jahr unterstützt.

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