- Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG), soll nicht der Aufsicht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) unterstellt werden.
- Das hat die zuständige Kommission des Ständerates entschieden – mit sieben zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung, wie sie mitteilt.
- Sie stellt sich damit gegen einen Entscheid des Nationalrates – dieser hatte im Frühling eine entsprechende Forderung aus dem Parlament angenommen.
Laut der Kommissionsmehrheit sind die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend. Eine zusätzliche Prüfinstanz würde aus ihrer Sicht keinen Mehrwert bringen. «Im Gegenteil könnte dies gar die verfassungsrechtlich garantierte Programmautonomie gefährden», schreibt die Kommission.
Eine Minderheit dagegen will dem Nationalrat folgen. Sie erachte es aufgrund des Umfangs der jährlich an die SRG ausbezahlten Gebührengelder als angezeigt, die SRG der EFK zu unterstellen. Im Initiativtext hatte Romano geschrieben, die EFK hätte als unabhängige Stelle die Möglichkeit, bei der SRG risikobasierte und mit der Geschäftsführung zusammenhängende Finanzaufsichtsprüfungen durchzuführen.