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Parlamentarische Untersuchung PUK zur CS-Übernahme nimmt ihre Arbeit auf

  • Diese Woche hat die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur Rettung der Credit Suisse ihre Arbeit aufgenommen.
  • Vor den Medien informierte die PUK über den Start der Untersuchung.
  • In 12 bis 15 Monaten soll ein Schlussbericht vorliegen.

Bis dahin werde nur vereinzelt über das Vorgehen der Kommission informiert. Die Mitglieder der Untersuchungskommission würden der Schweigepflicht unterstehen, erklärte Ständerätin und Präsidentin Isabelle Chassot (Mitte/FR).

An der ersten Sitzung diese Woche habe sich die PUK über geltende Rechtsgrundlagen informieren lassen und von den wichtigen Vorarbeiten der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) Kenntnis genommen. Denn die mittlerweile fünfte PUK in der Geschichte sei die erste, die gestützt auf das seit 2003 geltende Parlamentsgesetz arbeite. «Wir sind teilweise auf unbekanntem Terrain unterwegs», sagte Chassot

Vier-Phasen-Plan

Zudem habe man ein Kommunikationskonzept verabschiedet und die vier Phasen der Untersuchung definiert. In einer ersten Phase würden die organisatorischen und inhaltlichen Grundlagen für ihre Arbeiten vorbereitet, in der zweiten Phase das Untersuchungskonzept ausgearbeitet. Dabei gehe es darum, den Auftrag zu konkretisieren und den Kreis der Akteure sowie den genauen Untersuchungszeitraum zu definieren.

Die Mitglieder der PUK zur CS-Übernahme

Die beiden ersten Phasen sollen bis zur nächsten Parlamentssitzung am 11. September abgeschlossen sein. Danach beginnen – mit der dritten Phase – die eigentlichen Untersuchungsarbeiten mit Anhörungen. Die vierte und letzte Phase ist die Redaktion des Schlussberichtes.

Die Themen der PUK

Auch über Themen der Untersuchung diskutierte die PUK an ihrer ersten Sitzung. Chassot nannte als Beispiele Stichwörter, die schon in den GPK und in den Ratsdebatten gefallen waren: die Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma, der Umgang mit Risiken beim Bund, die Untersuchung von Alternativen zur Fusion sowie die Anwendung von Notrecht und die Rolle der Nationalbank.

Ende Mai hatte das Nationalratsbüro den Rahmen für die PUK abgesteckt. Der Auftrag ist weit gefasst und zielt auf die Rollen des Bundesrats, der Bundesverwaltung und etwa der Finanzmarktaufsicht Finma – alles Institutionen, die der Oberaufsicht des Parlaments unterstehen. Untersucht werden soll auch das Zusammenwirken der Behörden «mit Dritten», also etwa mit der Credit Suisse selbst.

SRF 4 News, 13.07.2023, 18:00 Uhr ; 

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