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Gebührensenkung am Flughafen Zürich
Aus Tagesschau vom 15.11.2013.
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Schweiz Passagiere zahlen künftig weniger Flughafengebühren

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat neue Flugbetriebsgebühren für den Flughafen Zürich verfügt. Sie sind zwar tiefer als bisher, entsprechen aber nicht den Forderungen der Fluggesellschaften. Die Swiss ist denn auch wenig begeistert. Ob sie Rekurs einreicht, ist noch nicht entschieden.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt senkt die Flughafengebühren für den Zürcher Hub. Die neuen Tarife gelten vom 1. Februar 2014 bis Ende 2017, sofern keine Einsprachen erfolgen.

Die Verfügung des Bazl erfolgte, weil die Verhandlungen zwischen dem Flughafen und den Fluggesellschaften im August gescheitert waren. In der Folge musste der Flughafen dem Bazl einen Vorschlag unterbreiten. Dieser sei nun geprüft und diverse Anpassungen seien verlangt worden.

«Lärmfünfliber» entfällt

Insgesamt werden die passagierbezogenen Flugbetriebsgebühren nun tiefer als früher ausfallen. Ins Gewicht fällt insbesondere die Sistierung des sogenannten «Lärmfünflibers»; dieser diente bisher zur Alimentierung eines Lärmfonds für Entschädigungszahlungen und Schallschutzmassnahmen. Der Fond verfügt derzeit über genügend Geld, um die möglichen Forderungen zu erfüllen. Deshalb ist der «Lärmfüfliber» nicht mehr nötig.

Mit den tieferen Gebühren werde die Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens Zürich weiter gestärkt, urteilt die Flughafenbetreiberin in einer Stellungnahme. Konkret wird der Flughafen ab 2014 pro Lokalpassagier nur noch 37 Franken einnehmen, nach 41,40 Franken in diesem Jahr. Dieser Betrag soll nach den Vorstellungen des Bazl bis 2017 schrittweise auf 38,50 Franken steigen, so der Flughafen Zürich.

Rekurs oder nicht?

Wenig begeistert gibt man sich bei der Fluggesellschaft «Swiss», die an vorderster Front für tiefere Gebühren gekämpft hatte. «Der Flughafen Zürich gehört zu den teuersten in Europa», sagt Swiss-Sprecherin Susanne Mühlemann im «Regionaljournal Zürich Schaffhausen». Man werde die Verfügung des Bazls nun prüfen und sehen, was das für die Kosten der Airline heisst. Die Swiss kann Rekurs gegen die Verfügung des BAZL einreichen. Für einen Entscheid in dieser Frage sei es aber noch zu früh, meint die Swiss-Sprecherin.

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