Der Bundesrat will sie nicht abschaffen. Zu gross ist der volkswirtschaftliche Nutzen der Pauschalbesteuerung. Die Landesregierung betont: Die Regelverschärfungen reichen aus. Diese wurden letztes Jahr vom Parlament beschlossen.
Die neuen Regeln seien ein ausgewogener Kompromiss. Dies schreibt der Bundesrat in seiner Botschaft zur Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre».
Das Volksbegehren will die Aufwandbesteuerung für natürliche Personen verbieten. Der Bundesrat lehnt die Initiative ab, die aus der Feder der Alternativen Linken (AL) stammt.
Folgen schwierig abzuschätzen
Zwar werde durch die Besteuerung nach Aufwand tatsächlich die horizontale Steuergerechtigkeit tangiert. Vergleichbare Sachverhalte würden also nicht vergleichbar besteuert. Die Pauschalbesteuerung stärke aber im Gegenzug die Standortattraktivität der Schweiz. Zudem seien mit dieser Steuerpraxis über 22'000 Arbeitsplätze verbunden.
Welche volkswirtschaftlichen Folgen hätte ein Ja zur Initiative? Laut Bundesrat ist dies schwierig abzuschätzen. Mit Blick auf den Kanton Zürich vermutet die Landesregierung: Die Steuerausfälle dürften sich gesamtschweizerisch «in Grenzen halten». Im Kanton Zürich wurde die Pauschalbesteuerung 2009 abgeschafft.
Doch die Bedeutung der Aufwandbesteuerung sei kantonal sehr unterschiedlich. Negative Auswirkungen hätte eine allfällige Abschaffung insbesondere in strukturschwachen Regionen. Diese könnten den Wegzug von pauschalbesteuerten Personen nicht anderweitig kompensieren.
Hürden erhöht
Die Initianten des Volksbegehrens zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung bezeichnen diese als ungerecht und verfassungswidrig.
Neben dem Kanton Zürich haben sich bisher vier weitere Kantone von der Pauschalsteuer verabschiedet, namentlich Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Das Parlament in Bern erhöhte im letzten Herbst seinerseits die Hürden für die Pauschalbesteuerung: Unter anderem müssen die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern für Pauschalbesteuerte künftig nach dem Sieben- statt nach dem Fünffachen der Wohnkosten berechnet werden.
Bei der direkten Bundessteuer gilt ab 2016 zudem ein minimales steuerbares Einkommen von 400'000 Franken.