Am 30. November kann das Schweizer Stimmvolk über die Pauschalbesteuerung entscheiden. Pauschalbesteuerte Ausländer dürfen heute in der Schweiz arbeiten, aber nicht erwerbstätig sein.
Allerdings dürfen sie Aktionäre sein, eine Beteiligungsgesellschaft haben oder sich strategische Überlegungen machen – sie dürfen einfach nicht bezahlt werden dafür, erklärt Robert Waldburger, Steuerexperte und Professor an der Universität St. Gallen.
Economiesuisse spricht von «Grauzone»
In der Praxis ist die Frage, ob jemand erwerbstätig ist und was als Arbeit gilt, nicht so einfach zu beantworten. Das gibt auch Frédéric Pittet vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse zu. «Dies ist bis zu einem gewissen Stück eine Grauzone, es ist nicht einfach, das ganz genau zu bewerten.»
Doch auch wenn sich Pauschalbesteuerte korrekt verhalten, empfinden sie die Gegner als stossend. Es gebe genügend Beispiele, wo reiche Ausländer, nur weil sie offiziell keinen Lohn beziehen, profitieren würden, sagt Niklaus Scherr vom Initiativ-Komitee gegen die Pauschalbesteuerung.
«Wir finden es ungerecht. Denken Sie an den Oligarchen Viktor Vekselberg, der Sulzer und OC Oerlikon kontrolliert, der pauschalbesteuert ist. Oder Timtschenko, der grosse Erdölhändler aus Genf. Wir finden, dass da eine sehr willkürliche Praxis in den Kantonen herrscht,» sagt Scherr.
Schweizer Sportler und Künstler im Nachteil
Die Gegner stören sich auch daran, dass beispielsweise ausländische Künstler oder Sportler, die noch jung sind, viel Geld verdienen und in der Schweiz wohnen, trotzdem weniger steuern zahlen, nur weil sie Ausländer sind.
«Wenn wir den Erfolg von Roger Federer anschauen, ist es doch bitter zu sehen, dass er vielleicht zwanzigmal mehr Steuern zahlt als ein ausländischer Formel-1-Fahrer, der gleich viel verdient und auch in der Schweiz wohnt, aber keinen Schweizer Pass hat», sagt Scherr. Hier werde die Steuergerechtigkeit verletzt.