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Pauschalbesteuerung Steuergerechtigkeit ja, aber um welchen Preis?

Ausländische Staatsangehörige, die nicht erwerbstätig sind und erstmals in der Schweiz sind, bezahlen weniger Steuern. Gerecht sei das nicht, sagt auch der Bundesrat. Aber es habe für Gemeinden und Kantone Vorteile.

«Vor dem Gesetz sind alle gleich.» So steht es in der Bundesverfassung. Vor den Steuerbehörden jedoch nicht: Ausländische Staatsangehörige werden unter bestimmten Umständen anders besteuert als Schweizer. Dies will die vorliegende Initiative schweizweit ändern.

Wenn ausländische Staatsangehörige erstmals in der Schweiz Wohnsitz nehmen und hier nicht erwerbstätig sind, werden sie nicht nach Einkommen und Vermögen, sondern pauschal aufgrund ihrer Lebenshaltungskosten, ihres Aufwandes, besteuert. Dies ist die geltende Rechtslage.

Die Möglichkeit, nicht-erwerbstätige Ausländer pauschal oder nach Aufwand zu besteuern, besteht in 21 Kantonen. In fünf Kantonen wurde die Pauschalbesteuerung in den letzten Jahren abgeschafft, namentlich in Appenzell Ausserhoden, Baselland, Baselstadt, Schaffhausen und Zürich.

Zwei Damen tragen Pelzmäntel.
Legende: Bezahlen vermögende Ausländer in Zukunft gleich viel Steuern wie Einheimische? Keystone/Symbolbild

In den Kantonen Bern, Luzern, Nidwalden, Glarus, Appenzell Innerhoden, St. Gallen und Thurgau wurde sie nicht ganz abgeschafft, sondern lediglich erhöht. Die Pauschalbesteuerten müssen nicht mehr das Fünffache des Eigenmietwerts ihrer Unterkunft besteuern, sondern das Siebenfache. Diese Verschärfung genügt den Initianten nicht. Sie argumentieren, dass damit der Steuergerechtigkeit immer noch nicht Rechnung getragen werde.

In den Kantonen Uri, Zug, Freiburg, Solothurn, Graubünden, Aargau, Schwyz, Tessin Waadt, Wallis und Genf wurden übrigens Abschaffungsbestrebungen abgelehnt.

Wo liegt das Problem?

Würde die Pauschalbesteuerung abgeschafft, hätte dies Auswirkungen auf die Steuereinnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Betroffen wären die Kantone allerdings in verschiedenem Mass, und auch innerhalb der Kantone wären nicht alle gleich stark betroffen. Dies hat mit der Verteilung der Pauschalbesteuerten in der Schweiz zu tun. Die 5634 pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer leben in touristisch attraktiven Orten, wie zum Beispiel am Genfersee oder in den Bergen, wie den mondänen Gemeinden Gstaad oder Crans Montana. So leben im Kanton Waadt 1396 Personen, die pauschal besteuert werden, im Wallis 1300 Personen.

«Präzise Aussagen über die finanziellen Auswirkungen sind aber nicht möglich, da nicht voraussehbar ist, wie die betroffenen Personen auf die Abschaffung der Aufwandbesteuerung reagieren würden», schreibt der Bund im Abstimmungsbüchlein. Man könne schliesslich nicht wissen, ob die Leute bleiben oder wegziehen würden. Einige Gemeinden setzen sich explizit für eine Beibehaltung der Pauschalsteuer ein. Es sind Gemeinden wie Zermatt, Crans-Montana, St. Moritz und Gstaad. Die Beträge, die die diese Gemeinden in den Abstimmungskampf stecken, variieren zwischen 20‘000 und 100‘000 Franken.

Kanton Zürich hat Erfahrungen gemacht

Im Kanton Zürich wurde die Pauschalbesteuerung 2010 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Urne abgeschafft. Es gibt daher erste Erfahrungen, was bei Annahme der Initiative passieren könnte. Aus dem Kanton Zürich ist rund die Hälfte der Pauschalbesteuerten weggezogen, wie die Steuerbehörden in einer Medienmitteilung festhielten. Die Steuereinnahmen seien sich aber in etwa gleich geblieben, und zwar, weil die Mehrheit der Zurückbleibenden bei normaler Besteuerung mehr bezahlen muss. Doch wie sich die Abschaffung der Pauschalsteuer in anderen Kantonen tatsächlich auswirken würde, muss offen bleiben.

Der Bundesrat lehnt die Initiative mit dem Hinweis ab, dass zwar die Steuergerechtigkeit nicht konsequent durchgezogen werde, aber dass die finanziellen und wirtschaftlichen Vorteile für einige Gemeinden und Kantone gross seien. Er will es deshalb weiterhin den Kantonen überlassen, ob sie reiche Ausländer, die nicht in der Schweiz arbeiten, pauschal besteuern wollen oder nicht.

Anders die OECD: Sie empfahl der Schweiz schon 2012, die Pauschalbesteuerung abzuschaffen.

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