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Pendlerabzug unter Druck Extrawurst für Pendler mit Firmenwagen

Das Parlament will eine Sonderregelung: Der Steuerabzug von neu maximal 3000 Franken gilt nur für Bahn- und Privatautobenutzer.

Darum geht es: Seit Anfang 2016 dürfen Pendler mit Bahn oder Auto für ihren Arbeitsweg auf Bundesebene nur noch höchstens 3000 Franken bei der Einkommenssteuer abziehen. Die neue Regelung der berufsbedingten Fahrkosten ist Teil der vor drei Jahren vom Volk angenommenen Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI). Einige Kantone haben bereits nachgezogen. So etwa der Kanton Aargau, der künftig noch jährliche Abzüge von höchstens 7000 Franken zulässt. Oder der Kanton Genf mit noch höchstens 500 Franken Abzug pro Jahr.

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Das will die Motion: Der Ständerat stimmte im letzten Herbst sehr knapp mit 19:18 Stimmen und gegen den Willen des Bundesrats einer Motion von Erich Ettlin (CVP/OW) zu, die eine Sonderregelung verlangt: Der Bundesrat soll demnach die Eidgenössische Steuerverwaltung anweisen, Geschäftsfahrzeuginhaber von der neuen Regelung auszunehmen. Denn diese führe zu einer zusätzlichen Einkommensbesteuerung Unselbständiger mit einem Geschäftsfahrzeug. Zudem verursache sie den Firmen einen enormen administrativen Aufwand, etwa bei der Erstellung von Lohnausweisen.

So entschied der Nationalrat: Der Nationalrat ist nun zum Auftrakt der Frühlingssession seiner Kommission gefolgt und hat mit 121 zu 57 Stimmen bei sechs Enthaltungen die Motion ebenfalls angenommen und an den Bundesrat überwiesen.

Allerdings in etwas abgeänderter Form: So soll mit den 9,6 Prozent des Fahrzeugkaufpreises, der bereits für die private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges als Einkommensanteil zu versteuern ist, auch die Nutzung des Geschäftsfahrzeugs auf dem Arbeitsweg mitabgegolten sein. Diese Abdeckung des Arbeitwegs im Lohnausweis erspare den Unternehmen einen unverhältnismässigen administrativen Mehraufwand, hiess es.

Sie schaffen eine Ungleichheit der Bürger auf ihrem Arbeitsweg.
Autor: Ueli Maurer Finanzminister

Laut Kritikern wird damit aber die Ungleichheit mit den anderen Steuerpflichtigen in keiner Weise beseitigt. Die Motion stelle den Grundsatz der Gleichheit vor dem Fiskus in Frage, kritisierte Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo (SP/LU).

Die Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) machte vor der grossen Kammer weiter deutlich: «Es kann doch nicht sein, dass der Büezer, dessen Firma den Sitz verlegt und der deshalb (mit dem Privatwagen) weiter fahren muss, vom 3000-Franken-Regime erfasst wird, der Direktor mit seinem Mercedes aber nicht.»

Auch Finanzminister Ueli Maurer warnte vergeblich: «Sie schaffen eine Ungleichheit der Bürger auf ihrem Arbeitsweg.»

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