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Schweiz Personenfreizügigkeit unter der Lupe

Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der Personenfreizügigkeit auf die Sozialhilfe? Gibt es Schwachstellen? Sind alle Kantone gleichermassen davon betroffen? Fragen, auf die die nationalrätliche Geschäftsprüfungskommission Antworten vom Bundesrat haben will.

Mann mit Schutzbrille und Ohrenstöpsel bei der Arbeit
Legende: Die GPK stellte fest: Häufig stimmt der deklarierte und der tatsächliche Aufenthaltszweck nicht überein. Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-NR) will mehr wissen über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf die Sozialhilfe in der Schweiz. Sie verlangt deshalb vom Bundesrat, dass er vor allem die Umsetzung in den Kantonen unter die Lupe nimmt.

Unstimmigkeiten aufgetaucht

Die GPK-NR hatte im April in ihrem Bericht zahlreiche Schwachstellen bei der Personenfreizügigkeit ans Licht gebracht. So stimme etwa bei zugewanderten Personen der deklarierte und der tatsächliche Aufenthaltszweck oft nicht überein.

Die GPK-NR stützte sich dabei auf eine Untersuchung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Der Bundesrat reagierte im August auf diesen Bericht.

Die Unstimmigkeiten würden nicht in allen Kantonen in gleichem Mass auftreten und würden auch mit der beruflichen Mobilität der Zugewanderten zusammenhängen. Zudem führte der Bundesrat die fehlende Meldepflicht an die Migrationsbehörden ins Feld. Bei den Kantonen sei der Vollzug unterschiedlich geregelt.

Die GPK-NR war mit diesen Antworten alles andere als zufrieden. Mit einem Postulat will sie nun den Bundesrat auffordern, die kantonalen Unterschiede bei der Umsetzung des Freizügigkeitsabkommens zu untersuchen, teilte sie mit. Zudem soll der Bundesrat klären, wie die Kantone die Zuwanderung durch Entzug oder Befristung von Aufenthaltsbewilligung besser und einheitlicher steuern könnten.

Vorhandene Möglichkeiten besser nutzen

Die Kommission hatte auch festgestellt, dass Aufenthaltsbewilligungen kaum je widerrufen werden, selbst wenn die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllt sind. Der Bundesrat hatte sich auf den Standpunkt gestellt, dass es sich um aufwendige und schwierige Verfahren handle. Zudem: Die Zuwanderung könne auf diesem Weg kaum gesteuert werden.

Die GPK-NR anerkennt diese Schwierigkeiten zwar, hält aber daran fest, dass die vorhandenen Möglichkeiten besser genutzt werden sollten. Den Postulatsbericht will sie innerhalb eines Jahres vorgelegt bekommen.

Audio
GPK des Ständerats will mehr Informationen über Personenfreizügigkeit
aus Heute um Vier vom 07.11.2014.
abspielen. Laufzeit 1 Minute 30 Sekunden.

Viele «Working poor»

Bereits Anfang Februar 2015 möchte sie zudem zusätzliche Informationen über weitere Aspekte ihres Berichts. Darin hatte sie festgestellt, dass es unter den Zugewanderten aus der EU zwar nicht überdurchschnittlich viele Sozialhilfebezüger, jedoch auffällig viele «Working poor» gibt.

Die GPK-NR verlangt darum vom Bundesrat zusätzliche Instrumente. Mit diesen soll die Lohnentwicklung und die Sozialhilfequote beobachtet werden. Zudem will sie wissen, warum der Bundesrat bei Arbeitnehmenden mit besonders hohem Risiko, «Working poor» zu werden, auf spezielle Massnahmen verzichten will.

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