- Weil er mutmasslich einer Unterorganisation der kurdischen Arbeiterpartei PKK angehört, kann die Schweiz einem türkischen Kurden das Asyl verweigern.
- Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es gibt damit dem Staatssekretariat für Migration Recht.
- Das Staatssekretariat hatte das Asylgesuch, des 2012 aus der Türkei in die Schweiz eingereisten Kurden, abgelehnt.
Wegweisung nicht zulässig – vorläufig aufgenommen
Das damalige Bundesamt für Migration (heute Staatssekretariat für Migration SEM) anerkannte den Mann 2014 als Flüchtling. Sein Asylgesuch lehnte es jedoch ab. Weil eine Wegweisung nicht zulässig war, wurde der Mann vorläufig aufgenommen.
Das SEM hatte sich bei der Abweisung des Asylgesuchs auf Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gestützt. Dem Nachrichtendienst zufolge war der Mann ein mutmassliches Mitglied der geheimen Organisation «Komalen Ciwan», einer Unterorganisation der PKK.
Eine Gefahr für die Sicherheit der Schweiz
Im Dezember 2012 hatte der Kurde gemäss NDB an einem Treffen der «Komalen Ciwan» in den Niederlanden teilgenommen. Dort hatte ihn die niederländische Polizei festgenommen und dann in die Schweiz überstellt. Der NDB erachtete den Mann als eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz.
Den negativen Asylentscheid zog der Kurde ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Dieses hat in einem publizierten Urteil den vorinstanzlichen Entscheid bestätigt.
Keine strafrechtliche relevanten Handlungen
Die Richter in St. Gallen halten fest, dass dem Beschwerdeführer zwar keine strafrechtlich relevanten Handlungen vorgeworfen werden könnten. Allerdings pflege der Mann Kontakte zu einer geheimen Organisation der PKK.
Diese Organisation rekrutiere unter anderem Kadermitglieder und Kämpfer für die PKK. Somit verfolge sie den Zweck, die hierarchischen Strukturen oder die militärischen Zweige der PKK zu unterstützen.
Lägen solche konkreten Kontakte zu einer radikalen Gruppierung vor, die terroristische oder gewalttätige Taten begehe oder unterstütze, so dürfe vermutet werden, dass eine unrechtmässige Tätigkeit vorliege, welche die Sicherheit der Schweiz gefährden könne.
Das Urteil ist abschliessend und kann nicht mehr angefochten werden.