Seit drei Jahren trägt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Einnahmen der Parteien und Abstimmungskomitees in einem Melderegister zusammen. Sie veröffentlicht die Einnahmen, damit die neuen Transparenzregeln zur Politikfinanzierung eingehalten sind. Schon länger hat sich die EFK unzufrieden mit ihrer Aufgabe gezeigt. Jetzt will sie ihre Aufgaben im Vollzug der Transparenz in der Politikfinanzierung ganz abgeben. SRF-Bundeshausredaktor Andreas Stüdli beantwortet die wichtigsten Fragen.
Warum ist die EFK unzufrieden mit der Politikfinanzierung?
«Es ist einfach, die Herkunft von Zuwendungen zu verschleiern», sagte Direktor Pascal Stirnimann bei der Publikation des Jahresberichts der Eidgenössischen Finanzkontrolle. Etwa wenn Stiftungen oder Spendenvereinigungen zwischengeschaltet würden, dann könne die Finanzkontrolle nicht kontrollieren. Die Transparenz in der Politikfinanzierung habe sich seit der Einführung der neuen Regeln zwar verbessert. Aber absolut sei sie nicht. Ein Problem für die Transparenz seien auch die Publikationsvorschriften. So müsse die EFK auch falsche Angaben publizieren.
Hat die Eidgenössische Finanzkontrolle denn falsche Zahlen publiziert?
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, weil die Publikationsvorschriften so streng sind. Allerdings dürfte diese Frage bald vom Bundesverwaltungsgericht geklärt werden. Denn der frühere EFK-Direktor, Michel Huissoud, hat per Öffentlichkeitsgesetz die Herausgabe der Kontrollberichte verlangt. Also der Berichte der EFK zu den Stichproben, ob die angegebenen Einnahmen stimmen. Mit Verweis auf das Gesetz hat die Finanzkontrolle das Gesuch ihres ehemaligen Chefs aber abgelehnt. Und dies, obwohl der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) die Herausgabe der Prüfberichte unterstützt hatte. Auch die Finanzkontrolle begrüsst aber, dass die Frage gerichtlich geklärt wird.
Warum sieht die EFK ihre Unabhängigkeit gefährdet?
«Die Finanzkontrolle ist eigentlich die Institution, die Aufgaben kontrolliert und nicht ausführt.» Dass die EFK selbst das Melderegister erstellt, mache so keinen Sinn. Das gefährdet auch unsere Unabhängigkeit», sagte EFK-Direktor Pascal Stirnimann. Er plädiert deshalb dafür, dass das Melderegister zu den Parteieinnahmen künftig von anderen Stellen geführt wird. Das hat die EFK in einer laufenden Evaluation des Bundesamtes für Justiz (BJ) deutlich gemacht, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht.
Wer könnte für die EFK einspringen?
Die EFK selbst verweist auf die Handhabung auf kantonaler Ebene und im Ausland. Es sei in der Regel eine Kanzleiaufgabe. In den Kantonen sind denn auch für gewöhnlich die Staatskanzleien für die Ausweisung der Parteieinnahmen zuständig. Pascal Stirnimann könnte sich vorstellen, dass die Bundeskanzlei neu das Melderegister führen würde. Die Finanzkontrolle würde in Zukunft nur das System auf Schwachstellen prüfen.
Wie geht es weiter?
Im Sommer wird die Evaluation des Bundesamtes für Justiz zur Transparenz in der Politikfinanzierung erwartet. Dann sollte auch klar sein, ob der Politik Vorschläge präsentiert werden, wie die Transparenz der Politikfinanzierung verbessert werden könnte. Sollte die Aufgabe langfristig bei der Finanzkontrolle bleiben, dann wäre das klar gegen den Willen der EFK. «Zu schwer wiegen die Gefahren für den Kernauftrag», schliesst sie das Kapitel zur Politikfinanzierung im Jahresbericht 2024.