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Polizeieinsatz am G7-Gipfel Zwölf Stunden Arbeit, zehn Tage am Stück – ist das zu viel?

Die Genfer Polizeigewerkschaften üben Kritik an den Einsatzplänen für das G7-Treffen – was Arbeitsrechtler dazu sagen.

Der bevorstehende G7-Gipfel in Évian-les-Bains stellt die Genfer Polizei vor enorme Herausforderungen: Das Treffen findet zwar in Frankreich statt, Évian liegt jedoch praktisch vor der Genfer Haustür. Die Schweizer Behörden rechnen mit Demonstrationen und Sicherheitsrisiken in der ganzen Region. Zudem werden Erinnerungen wach an den letzten Gipfel in Évian, als es in Genf zu schweren Ausschreitungen kam.

Wer sind die G7?

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Die G7 sind ein Zusammenschluss der mächtigsten Industrienationen der Welt. Aktuell gehören dem Gremium Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die USA an. Die EU hat einen Beobachterstatus.

Für das Treffen in Évian – das vom 15. bis 17. Juni 2026 stattfindet – erscheinen gemäss derzeitiger Teilnehmerliste sämtliche Staats- und Regierungschefs der sieben Länder. Darunter also auch US-Präsident Donald Trump, der britische Premierminister Keir Starmer oder der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz.

Dass die Genfer Polizei rund um dieses Treffen im Dauereinsatz stehen dürfte, war schon vor Monaten absehbar. Gleichwohl haben die vor zwei Wochen verschickten Dienstpläne jetzt für Kritik gesorgt. Die Gewerkschaften monieren, dass manche Polizistinnen und Polizisten an zehn aufeinanderfolgenden Tagen für zwölfstündigen Einsatz aufgeboten sind. Dies berge das Risiko einer Überlastung der Einsatzkräfte, wodurch es zu Fehlern oder sogar Unfällen kommen könne.

Welche Arbeitsbelastung ist zumutbar?

Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, sagt, man müsse kein Experte sein, um zum Eindruck zu gelangen, dass diese Arbeitsbelastung «ausserordentlich» sei. Thomas Geiser, emeritierter Professor an der Universität St. Gallen, ergänzt: Mit solchen Pensen sei man «an der Grenze der Zumutbarkeit angekommen».

Polizist vor blauem Polizeifahrzeug auf der Strasse.
Legende: Im Kanton Genf arbeiten insgesamt rund 1500 Polizistinnen und Polizisten. Keystone / SALVATORE DI NOLFI

Grundsätzlich sieht das Schweizer Arbeitsrecht vor, dass Arbeitnehmende pro Woche mindestens einen arbeitsfreien Tag haben. Im Vordergrund stehe hierbei die Erholung der Angestellten, ihre physische und mentale Gesundheit. Nur in Ausnahmesituationen, wenn beispielsweise der Betrieb eines Unternehmens sonst nicht gewährleistet werden kann, kann auf den arbeitsfreien Tag verzichtet werden, sicher aber nicht während zwei Wochen am Stück.

Kantonsangestellte leben arbeitsrechtlich in einer anderen Welt.
Autor: Roger Rudolph Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich

Die beiden Arbeitsrechtler Rudolph und Geiser weisen indes auf eine Besonderheit hin. Für Kantonsangestellte gelte das Schweizer Arbeitsgesetz nämlich gar nicht, sondern die kantonalen Personalgesetze hätten Vorrang. Dadurch sei es möglich, dass gerade für Polizistinnen und Polizisten andere Regeln gelten, als für Arbeitnehmende, die bei privaten Firmen tätig sind. «Kantonsangestellte leben arbeitsrechtlich in einer anderen Welt», sagt Rudolph.

Arbeitspläne spätestens 14 Tage im Voraus

Dass die Dienstpläne der Polizistinnen und Polizisten erst kurzfristig verschickt wurden, knapp einen Monat vor Einsatzbeginn, hätte indes auch in der Privatwirtschaft passieren können, sagt Rudolph. Das Gesetz sehe vor, dass Arbeitspläne spätestens 14 Tage im Voraus festgelegt werden müssen. Wichtig sei aber, dass man Rücksicht nehme auf die Bedürfnisse der Angestellten, auf fixe Freitage beispielsweise.

Im internationalen Vergleich seien die Schweizer Gesetze eher arbeitgeberfreundlich, sagt Geiser, die Regeln für die Ausgestaltung der Arbeitszeiten seien vergleichsweise liberal. Zudem: «In vielen Ländern kann man nicht ohne triftigen Grund eine Kündigung aussprechen, bei uns hingegen ist das in vielen Fällen möglich.» Und es gebe in der Schweiz auch kaum Mindestlöhne.

Radio SRF 1, Echo der Zeit, 13.5.2026, 18 Uhr

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