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Polizeieinsatz in Adelboden Polizist erschoss Mann: Strafverfahren wird erneut aufgenommen

Abfuhr für die Berner Staatsanwaltschaft: Das Obergericht verlangt, dass ein Polizeieinsatz erneut untersucht wird.

Ein Drama spielte sich im Mai 2020 in Adelboden im Berner Oberland ab. Wegen eines auffälligen und bewaffneten Mannes kam es in einem Mehrfamilienhaus zu einem Polizeieinsatz, der aus dem Ruder lief.

Polizist
Legende: Das Verfahren gegen drei Berner Polizisten geht weiter. Keystone

Einer der Polizeibeamten gab insgesamt fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab, wie das am Mittwoch veröffentlichte Urteil des Obergerichts zeigt. Zum Tod des 44-jährigen Mannes führte laut der Rechtsmedizin ein Kopfsteckschuss.

Polizisten unter Verdacht

Nach dem tödlichen Einsatz lief ein Strafverfahren gegen die drei beteiligten Polizisten. Die kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben hatte das Verfahren gegen den Schützen wegen vorsätzlicher Tötung und Amtsmissbrauch im Juli 2021 eingestellt. Dagegen reichte die Familie des Verstorbenen Beschwerde ein.

Nun hat das Obergericht entschieden, dass die Berner Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen muss, ebenso dasjenige gegen die zwei weiteren Polizisten wegen fahrlässiger Tötung. Bei allen drei Beschuldigten steht zudem der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum. Nach allfällig weiteren Ermittlungen sei das Verfahren voraussichtlich zu Anklage zu bringen, hält das Obergericht fest.

So lief der Einsatz ab

Wegen der «besonderen Gefahrenlage» durch den Mann wurde die Sondereinheit Enzian aufgeboten. Das Betreten der Wohnung war aus Sicht des Obergerichts gerechtfertigt. Offene Fragen bleiben gemäss dem Urteil aber zum weiteren Vorgehen. Der Mann war im abgeschlossenen Schlafzimmer lokalisiert worden. Die Polizei entschied sich gemäss den Unterlagen, die Tür gewaltsam zu öffnen.

Spezialeinheit
Legende: Die Polizisten gehörten zur Spezialeinheit Enzian Symbolbild: Keystone

Dass dies nötig war, ist laut Obergericht zweifelhaft. Es bestünden «konkrete Hinweise, dass dieses Vorgehen nicht mehr dem Situationsverlauf angepasst war». Als die Polizei die Türe aufgebrochen hatte, stand der Mann nach übereinstimmenden Aussagen mit erhobener Waffe im Raum da. Einer der Polizisten gab darauf fünf Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab.

Der erste Schuss erfolgte mutmasslich ohne Vorankündigung, und der Mann reagierte darauf nicht mit einer eigenen Schussabgabe. Für das Obergericht stellt sich daher auch die Frage, «ob die insgesamt vier weiteren Schüsse noch als angemessene Notwehrhandlung angesehen werden können».

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 27.04.2022;

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