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Luzerner Polizeileitung vor Gericht
Aus Schweiz aktuell vom 10.01.2017.
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Polizeieinsatz in Malters Polizisten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

  • Nach der Polizeirazzia in Malters (LU) vom vergangenen März müssen sich der Kommandant und der Leiter der Kriminalpolizei vor Gericht verantworten. Die Polizei stürmte eine Wohnung, in der sie eine Hanfplantage vermutete.
  • Beide werden wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Dies entschied der ausserkantonale Staatsanwalt. Die beiden hätten keine Handlungsalternativen für die Hausstürmung geprüft.
  • Bei einer Durchsuchung verweigerte die Frau, die sich in der Wohnung befand, der Polizei den Zutritt und begann, auf die Beamten zu schiessen. Im Verlauf des Einsatzes nahm sie sich das Leben.
  • Ein Polizeipsychologe hatte davor gewarnt, die Wohnung zu stürmen.
  • Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.

Am Telefon mit ihr reden, ein Feuerwerk zur Ablenkung zünden und einen Polizeihund vorschicken: Das waren die Pläne der Luzerner Polizei, um eine verschanzte Frau aus ihrer Wohnung zu holen. Dass die Frau einen schizophrenen Schub hatte und bewaffnet war, war für die Luzerner Polizei scheinbar kein Hinderungsgrund. Und das wird heute, neun Monate nach dem Einsatz, für die Verantwortlichen zum Problem.

Denn: Das Vorhaben scheiterte, die Frau erschoss sich im Badezimmer mit ihrem Revolver. Der Chef der Kriminalpolizei Luzern, der die Einsatzleitung innehatte, und der Kommandant der Polizei müssen sich jetzt vor Gericht verantworten – wegen fahrlässiger Tötung.

Hätten mit Suizid rechnen müssen

Es geht dabei vor allem um die Verhältnismässigkeit, mit der die Polizei vorging. So steht es in der Anklageschrift, die der «Rundschau» exklusiv vorliegt: «Wenn auch der Beschuldigte den Tod von [der 65-Jährigen] nicht wünschte, […] hätte er aber damit rechnen können und müssen», wird sowohl dem Polizeikommandanten als auch dem Kripo-Chef vorgeworfen.

Schliesslich hatte die 65-Jährige damit gedroht, sich umzubringen, sollte die Polizei ihre Wohnung stürmen. Es galt, abzuwägen, was wichtiger ist: Eine Wohnung auf eine Hanfplantage durchsuchen oder einen Suizid abwenden.

Nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft

Dass der Selbstmord hätte verhindert werden können, davon ist der ausserordentliche Staatsanwalt, der die Untersuchung führte, überzeugt. Zum Beispiel, indem man einen Kontakt zum Sohn hergestellt hätte. Er war verdächtigt worden, eine Hanfplantage zu betreiben und seinetwegen war die Hausdurchsuchung angeordnet worden.

Es sei der Polizei bekannt gewesen, dass die beiden ein inniges Verhältnis pflegten und es wäre einen Versuch wert gewesen, ihn zu den Verhandlungen beizuziehen. Und auch sonst hätte es sichere Varianten gegeben, beispielsweise zu warten, bis die Frau vor Erschöpfung einschläft und dann die Wohnung zu stürmen.

Auch Kollegen in Gefahr gebracht

Und nicht nur wegen der Toten war das Verhalten der Verantwortlichen fahrlässig, glaubt Staatsanwalt Christoph Rüdi: Mit dem gewaltsamen Eindringen hätte sie auch ihre Polizisten der Gefahr eines Schusswechsels ausgesetzt. Schliesslich hatte die Frau bereits am Tag vorher in der Wohnung und aus dem Fenster geschossen.

Die beiden Verantwortlichen, die der fahrlässigen Tötung angeklagt sind, bestreiten die Vorwürfe. Der Polizeieinsatz sei recht- und verhältnismässig abgelaufen. Der ausserordentliche Staatsanwalt fordert bedingte Geldstrafen in der Höhe von rund 50‘000 Franken für den Polizeikommandanten und rund 67‘000 Franken für den Einsatzleiter. Wann die Verhandlung stattfindet, ist noch nicht bekannt.

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