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So kommt man zum Genesenenzertifikat
Aus Espresso vom 02.02.2022. Bild: Keystone/Sebastian Gollnow
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Positiver Corona-Test Wie bekomme ich ein Genesenenzertifikat?

Viele Wege führen nach Rom – oder zum Genesenenzertifikat. «Espresso» zeigt, was gilt.

In der Schweiz gibt es drei unterschiedliche Arten, ein Genesenenzertifikat zu erhalten: Nach einem positiven PCR-Test, nach einem positiven Antigen-Schnelltest oder nach einem positiven Antikörper-Test. Europaweit gültig ist nur das Genesenenzertifikat, das aufgrund eines positiven PCR-Tests erstellt wurde. Die anderen beiden Zertifikate sind nur in der Schweiz gültig.

Genesenenzertifikat nach positivem PCR-Test

Nach einem positiven PCR-Test gibt es zwei Möglichkeiten, ein Genesenenzertifikat zu erhalten:

  • Bei einigen Testzentren kann vor dem Test angekreuzt werden, dass man ein Genesenenzertifikat wünscht. Bei einem positiven Testresultat wird das Zertifikat automatisch zugestellt.
  • In den meisten Fällen muss das Genesenenzertifikat beim Bund beantragt werden. Stimmen alle Angaben im Antragsformular, wird das Zertifikat nach spätestens sechs Tagen per Post zugestellt.

Genesenenzertifikat nach positivem Antigen-Schnelltest

Dieses Zertifikat ist nur in der Schweiz gültig und der Test muss zwingend nach dem 24. Januar 2022 durchgeführt worden sein. Das Genesenenzertifikat wird direkt vom Testzentrum ausgestellt und per E-Mail oder mittels Transfercode zugestellt.

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Genesenenzertifikat nach positivem Antikörper-Test

Dieses Zertifikat ist 90 Tage und nur in der Schweiz gültig. Der Test muss nach dem 15. November 2021 durchgeführt worden sein, und zwar von einem Labor, das von Swissmedic zertifiziert ist. Das Genesenenzertifikat wird direkt vom Labor ausgestellt und per E-Mail oder mittels Transfercode zugestellt. Der Antikörpertest muss selbst bezahlt werden.

Verlängerung der Isolation

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Die Selbstisolation für positiv getestete Personen wurde auf fünf Tage verkürzt. Die Isolation nach fünf Tagen verlassen darf jedoch nur, wer 48 Stunden keine Symptome mehr hatte. Was aber, wenn die Symptome länger anhalten und der Arbeitgeber einen Nachweis für die Verlängerung der Isolation verlangt?

Sache der Kantone

Das BAG hat dazu kein Vorgehen festgelegt, heisst es auf Anfrage. Das sei Sache der Kantone. Verlängerungen laufen dort meistens über das Contact-Tracing des Kantons oder den kantonsärztlichen Dienst. Im Kanton Basel-Stadt beispielsweise muss man sich für eine Verlängerung der Isolation beim kantonsärztlichen Dienst melden, ist auf der offiziellen Coronavirus-Informationsseite zu lesen.

Auf den Internetseiten der meisten Kantone sind keine Informationen zur Verlängerung der Isolation zu finden. Man muss sich also direkt ans Contact Tracing wenden, um Genaueres zu erfahren oder wird von diesem aktiv informiert, was für eine Verlängerung zu tun ist. Im Kanton Aargau beispielsweise erhalten positiv Getestete einen Link zu einem Formular, auf welchem Sie nach Ablauf der 5-tägigen Isolation angeben müssen, dass sie noch Symptome haben. Die Isolation wird dann automatisch um 48 Stunden verlängert und die Betroffenen erhalten eine neue Verfügung.

Espresso, 02.02.2022, 08:13 Uhr

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