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Schutz vor Lohndumping oder das Gegenteil?
Aus Tagesschau vom 23.11.2018.
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Post-Mindestlohn Gewerkschaften verlangen «anständige» Saläre

18 Franken und 27 Rappen. Dieser minimale Stundenlohn für Mitarbeiter in der Postlogistik sei «skandalös», heisst es an einer Medienorientierung vom Schweizerischem Gewerkschaftsbund SGB und der Logistik-Gewerkschaftsallianz Fairlog in Bern.

Vom Bundesgericht festgeschriebene Kriterien

Die Gewerkschaften fordern von der federführenden Eidgenössischen Postkommission Postcom in einem ersten Schritt einen minimalen Lohn von 20 Franken pro Stunde. Dabei habe sie sich an den Kriterien zu orientieren, die vom Bundesgericht im Juli 2017 für den Kanton Neuenburg festgeschrieben worden sind.

Weniger als 22 Franken ist nicht anständig. Weniger als 20 Franken ist nicht zulässig.
Autor: Paul Rechsteiner SGB-Präsident

Gewerkschaftliches Ziel sei aber ein Mindestlohn von 22 Franken, erklärten die Verantwortlichen vor den Medien. Ein Niveau, wie es die Grossverteiler in der Schweiz heute anwenden, präzisierte SGB-Präsident Paul Rechsteiner.

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Das öffne Lohndumping Tür und Tor, sagt SGB-Präsident Paul Rechsteiner
Aus News-Clip vom 23.11.2018.
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Der viel zu tiefe Mindestlohn stehe im klaren Widerspruch zum Grundsatz der staatlichen Mindestlohnpolitik, wonach der Lohn zum Leben reichen muss. Die Postcom öffne so dem Lohndumping bei den Zustelldiensten Tür und Tor. Lohndumping werde damit im Onlinehandel noch attraktiver. Ein Mindestlohn von 18,27 Franken werde indirekt auch den Lohndruck auf den Detailhandel erhöhen.

Rechsteiner wehrt sich mit klaren Worten gegen den Mindestlohn-Entscheid: «Weniger als 22 Franken ist nicht anständig. Weniger als 20 Franken ist unanständig und zusätzlich nicht zulässig.»

Den Betrag von 18 Franken 27 hatte Mitte Oktober die Aufsichtsbehörde Postcom festgelegt. Sie begründete damals ihren Entscheid damit, dass die Angestellten vor Lohndumping geschützt werden sollten und gleichzeitig neuen Anbietern der Eintritt in den Markt ermöglicht werden soll. Der Mindestlohn gilt für alle Angestellten im Postsektor, die keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen.

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