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Postauto-Skandal Bundesamt für Verkehr reicht Strafanzeige ein

  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat Strafanzeige wegen des Buchhaltungs-Skandals bei Postauto eingereicht.
  • Die Anzeige wurde bei der Bundesanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern erstattet. Sie richtet sich gegen Unbekannt, wie das BAV mitteilte.
  • Daneben verzeigte das Bundesamt als Aufsichtsorgan über subventionierte Geschäfte alle in Frage kommenden Organe der Schweizerischen Post AG und der Postauto AG, wie das Bundesamt mitteilte.

Mögliche Straftatbestände sind Verletzungen des Verwaltungsstrafrechts, Betrugs- und Urkundendelikte sowie ungetreue Geschäfts- respektive Amtsführung.

Bundesamt prüft nur die Subventionen

Es sei nun Aufgabe der Bundesanwaltschaft herauszufinden, wer an den Machenschaften beteiligt gewesen oder über sie Bescheid gewusst haben könnte, sagte BAV-Kommunikationsleiter Abdreas Windlinger. Er unterstrich, das BAV überprüfe bei Postauto nur die korrekte Verwendung der Subventionen.

Die Postauto AG hatte jahrelang rechtswidrige Gewinnumbuchungen vom subventionierten in den nicht-subventionierten Bereich vorgenommen. Gewinne im subventionierten Bereich sind ihr verboten.

Die Hintergründe zum Skandal

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  • Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte vor rund einer Woche publik gemacht, dass die Postauto Schweiz AG mit gesetzeswidrigen Tricks jahrelang ihren Gewinn kleinschrieb. Dadurch zahlten Bund und Kantone während Jahren zu hohe Subventionen.
  • Postauto Schweiz muss Bund und Kantonen 78,3 Millionen Franken zurückzahlen.
  • Die Post gab bekannt, bereits im November 2017 eine unabhängige Untersuchung zu den fehlbaren Umbuchungen eingeleitet zu haben. Diese soll bis Sommer 2018 abgeschlossen sein.
  • Die Postführung hat bereits Sofortmassnahmen getroffen: Der im November angekündigte Rücktritt von Postauto-Direktor Daniel Landolf wurde von Ende April auf den 5. Februar vorgezogen. Auch der Leiter Finanzen Postauto wurde auf denselben Termin von seiner operativen Verantwortung entbunden.

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