Gab es unrechtmässige Gewinne mit Postauto-Linien? Hat die Post gar Dokumente manipuliert, etwa Rechnungen? Diese Fragen muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) untersuchen, nachdem es die Bundesanwaltschaft abgelehnt hat, die vom BAV eingereichte Strafanzeige zu bearbeiten. Auch soll das Amt selber ein Urteil fällen und gegebenenfalls Bussen aussprechen.
Potenziell problematisches Konstrukt
Möglich macht dies das so genannte Verwaltungsstrafrecht. Es macht Bundesämter zu Untersuchungs- und damit faktisch zu Gerichtsbehörden. Der Strafrechtsprofessor Andreas Eicker von der Universität Luzern kennt die Materie. Er sagt: «Ich halte das gesamte Konstrukt des Verwaltungsstrafrechts für problematisch.»
Er begründet seine Haltung mit der Kumulierung der Kompetenzen und Aufgaben des BAV. Das zuständige Bundesamt sei zugleich Aufsichtsbehörde, Ermittlungsinstanz, Richterin in der Strafsache und auch noch erste Instanz, falls das Urteil angefochten werde.
Hat auch das BAV Fehler gemacht?
In der Postauto-Affäre gibt es noch einen weiteren Rollenkonflikt. Denn noch ist unklar, ob nicht auch das BAV selber Fehler gemacht hat. Schliesslich fungiert das BAV als Aufsichtsbehörde über die Postauto AG.
Sehr viel Macht in einer Hand
Strafrechtsprofessor Eickel erhält mit seiner Einschätzung, da konzentriere sich etwas zu viel Macht in den Händen einer einzigen Verwaltungsstelle, Zuspruch aus der Politik. «Für mich ist es unvorstellbar, selber Anzeige zu erstatten, selber zu untersuchen und allenfalls auch noch selber Sanktionen auszusprechen», sagt etwa Stefan Engler von der CVP. Er ist Vizepräsident der Verkehrskommission im Ständerat zur Kumulierung der Rollen des BAV.
Ich würde diese Möglichkeit unbedingt nutzen.
Allerdings bietet das Gesetz einen Ausweg: Der Bundesrat kann das Verfahren einer anderen Bundesstelle übertragen, wenn er es für nötig erachtet. So könnte zum Beispiel das Bundesamt für Justiz mit der Untersuchung beauftragt werden. Für Verkehrspolitiker Engler ist klar, dass der Bundesrat diese Möglichkeit «unbedingt» nutzen müsse. «Es geht um die Glaubwürdigkeit der Untersuchung.»
Noch haben sich das BAV und das zuständige Verkehrsdepartement noch nicht dazu geäussert, ob sie allenfalls den Bundesrat einschalten. Doch selbst wenn ein anderes Bundesamt den Postauto-Fall übernähme, würden Rollenkonflikte bleiben. Denn auch jenes Amt wäre Ermittler, Ankläger, Richter und erste Rekursinstanz in einem. Das Verwaltungsstrafrecht macht's möglich.