Es ist ein Wartezimmer wie es viele gibt: an der Wand ein Dutzend Stühle, Zeitschriften auf den Tischen. Die Frauen und Männer, die hier Platz nehmen, sind sich Warten gewohnt. Denn sie warten auf ein Kind – viele schon seit Jahren.
Die Situation seiner Patientinnen und Patienten verbessern – das würde die Verfassungsänderung, sagt der Fruchtbarkeitsmediziner Bruno Imthurn. Denn sie schaffe nicht nur die Voraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik, eine PID, sondern würde – quasi als Nebeneffekt – auch die Fruchtbarkeits-Behandlung abkürzen.
«Der springende Punkt ist der, dass wir uns nicht am Tag eins nach der Befruchtung entscheiden müssen, welche befruchtete Eizelle wir in die Gebärmutter übertragen», sagt Imthurn. «Wir hätten dafür Zeit bis zum fünften Tag, das ist ein entscheidender Unterschied.»
Weniger Mehrlingsschwangerschaften
Die Verfassungsänderung ermöglicht es, Embryonen länger in der Laborschale zu belassen. Und sie ermöglicht es auch, danach nur einen einzigen Embryo in die Gebärmutter einzusetzen.
Heute hingegen sind die Furchtbarkeitsmediziner gezwungen, der Frau zwei oder gar drei Embryonen gleichzeitig zu übertragen. «Mehrlinge, auch schon Zwillinge, sind ein klares Risiko für Mutter und Kind», argumentiert Imthurn. Dieses Risiko gelte es zu reduzieren.
Zeitpunkt der Diagnose nach vorne verlegen
Die Optimierung der Fruchtbarkeitsbehandlung ist jedoch nur die eine Seite der Verfassungsänderung, die andere ist die PID. Also die genetische Untersuchung der Embryonen auf schwere Erbkrankheiten wie die Lungenkrankheit Cystische Fibrose, die ein Leben mit extremen Einschränkungen bedeutet.
Umstritten in der politischen Diskussion ist jedoch vor allem die ebenfalls mögliche Untersuchung auf so genannte Chromosomenstörungen – vor allem auf die häufige Trisomie 21, welche zum Down-Syndrom führt.
Der entscheidende Unterschied ist, dass das Paar bei einem ungünstigem Resultat nicht vor dem Dilemma eines Schwangerschaftsabbruchs steht.
Zwar können diese Krankheiten bereits heute während einer Schwangerschaft mit Ultraschall oder Fruchtwasserpunktion erkannt werden. Doch die PID würde den Zeitpunkt dieser Diagnostik nach vorn verlegen, dann wenn der Embryo als kleines Kügelchen aus rund hundert Zellen noch in der Laborschale schwimmt. «Der entscheidende Unterschied ist, dass das Paar bei einem ungünstigem Resultat nicht vor dem Dilemma eines Schwangerschaftsabbruchs steht», sagt der Fruchtbarkeitsmediziner.
Kürzere Behandlung, kleineres Risiko
In seinem Labor an der Uniklinik Zürich würden den Embryonen die Zellen für die frühe Diagnostik entnommen. Hier können die Emrbyonen unter dem Spezialmikroskop betrachtet werden. Und – falls die PID zugelassen wird – können Imthurn und seine Kollegen ihnen dann mit feinen Glaskapillaren Zellen für die Diagnostik entnehmen.
Dabei würden jene Zellen verwendet, die der Embryo zur Bildung der Plazenta, also des Mutterkuchens, beisteure. «Aus diesem Teil entnehmen wir einige Zellen und schicken sie der Genetikerin zur Untersuchung», schildert Imthurn den Ablauf.
Die genetische Untersuchung am frühen Embryo – die PID – erhöht die Chance auf ein gesundes Kind. Das ist die Sicht der Fruchtbarkeitsmedizin. Und – quasi als Nebeneffekt der Verfassungsänderung – könnten unfruchtbare Paare von einer rascheren und risikoärmeren Behandlung profitieren.