Preisabsprachen im Baugewerbe - Kartellskandal: Bündner Regierung will aus Fehlern gelernt haben
Die Bündner Regierung hat die Aufarbeitung des Baukartells offiziell für abgeschlossen erklärt. Die Defizite in der kantonalen Verwaltung seien behoben worden, die Hausaufgaben gemacht.
Es habe rund um den Fall des Bündner Baukartells Defizite gegeben. Und deren Aufarbeitung sei nun umfassend erfolgt, schreibt der Kanton Graubünden am Montag in einer Mitteilung. Dabei ging es um die Defizite in der Verwaltung, in Ämtern und der Kantonspolizei. Unter anderem eine parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat sich damit befasst.
Alleine die Zusammenfassung, was der Kanton alles gemacht hat, umfasst 26 Seiten. Dies betrifft vor allem zwei Departemente: Zum einen das Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität betreffend Umgang mit öffentlichen Bauausschreibungen, zum anderen das Departement für Justiz, Sicherheit und Gesundheit.
Blick in die Vergangenheit: das Bündner Baukartell
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Im April 2018 veröffentlichte das Magazin «Republik» eine vierteilige Serie zu einem Thema, worüber zuvor schon die «NZZ am Sonntag» und die «Südostschweiz» berichtet hatten: einer der grössten Kartellskandale der Schweiz. In der Serie wurde minutiös aufgearbeitet, wie das Bündner Baugewerbe jahrelang in Preisabsprachen verwickelt war.
Ein Whistleblower brachte den Fall damals ins Rollen. Zwischen 1997 und 2008 gab es Vorversammlungen unter Baufirmen, um Aufträge unter sich zu verteilen und Preise festzulegen. Ein falscher Wettbewerb wurde vorgetäuscht, indem andere Firmen höhere «Konkurrenzofferten» einreichten. In diesem Kartellskandal spielten auch die kantonalen Verwaltungen, Ämter, der Baumeisterverband oder die Kantonspolizei ihre Rollen.
Keine Korruption, aber Dienstpflichtverletzungen
Die eingesetzte PUK veröffentlichte vor zwei Jahren einen 350-seitigen Bericht, der die Behörden scharf kritisierte: Eine grosszügige Informationspolitik habe dazu geführt, dass die Baubranche stets gut über geplante Projekte informiert war. Zudem wurden schon früh Absprachen vermutet, Kantonsmitarbeitende sollen davon gewusst, aber nur sehr zögerlich eingeschritten haben. Massnahmen seien unzureichend gewesen, es habe Dienstpflichtverletzungen gegeben.
Korruption konnte allerdings nie erhärtet werden, auch wenn es Verdachtsfälle gab. Regierungsmitglieder und kantonale Mitarbeitende seien zwar involviert gewesen, aber nicht direkt. Ämter und die Kantonspolizei waren betroffen, zum Beispiel bei den Bauvergaben bzw. bei der Verhaftung des Whistleblowers.
In der Bauverwaltung wurden Checklisten bei Arbeitsvergaben angepasst. Zusätzlich gibt es seit letztem Oktober eine unabhängige Meldestelle für Missstände. Das sei aber noch nicht genug, schreibt die Regierung. Die Arbeit müsse weitergehen, das Personal geschult und ein Monitoring aufgebaut werden.
Verwaltungsinterne Regeln angepasst
Der zweite Bereich betrifft die Bündner Kantonspolizei und die kantonale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB. Der Whistleblower wehrte sich mit drei Aufsichtsbeschwerden im Zusammenhang mit seiner Verhaftung.
Aufgrund des PUK-Berichts gibt es gleich mehrere Massnahmen: Die Polizei soll zum Beispiel ein Kernteam für Bedrohungssituation erhalten. Die KESB sei neu organisiert worden und es gebe mehr Weiterbildungen. Amtspersonen sollen besser darauf sensibilisiert werden, in welchen Situationen es wichtig wäre, in den Ausstand zu treten.
Die PUK warf den Behörden in ihrem Bericht auch vor, zu wenig dokumentiert zu haben, was rund um diesen Fall gemacht wurde und wer mit wem redete. Hierbei habe man nun die Regeln angepasst, schreibt die Regierung weiter. Anpassungen in Abläufen, Checklisten, Sensibilisierung, Massnahmen in diversen Behörden – auch Jahre nach den Geschehnissen hallt die Geschichte des Bündner Baukartells noch nach.
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