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Primaten-Initiative Grundrechte für Affen: Basler Parlament geht Initiative zu weit

Der Grosse Rat lehnt die «Primateninitiative» ab. Nun muss sich das Stimmvolk mit der Frage auseinandersetzen.

Sollen Affen Grundrechte in der Verfassung erhalten? Mit dieser Frage hat sich am Mittwoch das Basler Parlament auseinandergesetzt. Grund war eine Volksinitiative, welche nichtmenschlichen Primaten solche Grundrechte gewähren will.

Mit 55 zu 25 Stimmen bei zwölf Enthaltungen lehnte der Rat das Anliegen klar ab, dies nach einer kontroversen Debatte. Während sich die bürgerlichen Fraktionen und die GLP geschlossen hinter die Nein-Empfehlung der Regierung stellten, sprach sich das Grün-Alternative Bündnis für das Begehren aus. Gespalten in der Frage war die SP.

Die Bürgerlichen sprachen wie Regierungsrat Lukas Engelberger (Mitte) von einer Mogelpackung. Die Initiative verspreche etwas, was sie nicht halten könne. Weil Organisationen, die der Kanton besitzt, keine Primaten halten, hätte die Gewährung von Grundrechten in der Kantonsverfassung allenfalls eine indirekte Drittwirkung auf die Affenhaltung im Basler Zolli.

Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen.
Autor: Daniel Albietz Grossrat (Mitte)

Auch rechtlich sei die Initiative fragwürdig. Mit der Verwischung der Grenze zwischen Mensch und Tier werde eine rote Linie überschritten, so der Tenor der Bürgerlichen. «Die Missachtung der Grenze zwischen Mensch und Tier ist aus ganz grundsätzlichen Überlegungen abzulehnen», sagte Daniel Albietz (Mitte). Auf der anderen Seite sei nicht nachvollziehbar, warum Primaten gegenüber anderen Tierarten – Regierungsrat Engelberger erwähnte explizit die «intelligenten Schweine» – rechtlich bessergestellt werden sollten.

Die Geschichte hat gezeigt, dass viele gute Anliegen Anläufe auf Gemeinde- oder Kantonsebene nehmen mussten.
Autor: Michelle Lachenmeier Grossrätin (Grüne)

Die Sprecherin des Grün-Alternativen Bündnisses machte sich auf der anderen Seite für eine Ja-Parole stark. Sie bezeichnete die Gewährung von Grundrechten für Primaten als eine moralische und ethische Selbstverständlichkeit.

Basel-Stadt mit Vorreiterrolle?

Der Kanton Basel-Stadt könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen, ohne schwere rechtliche Folgen befürchten zu müssen. «Die Geschichte hat gezeigt, dass viele gute Anliegen Anläufe auf Gemeinde- oder Kantonsebene nehmen mussten, bis ihnen der Durchbruch gelungen ist», hielt Michelle Lachenmeier (Grüne) fest.

Dass in Basel-Stadt als erster Kanton über ein solches Anliegen abgestimmt werden soll, ist indes kein Zufall: Der Stadtkanton wurde von den Initianten ausgewählt, weil es hier sowohl einen Zoo gibt, der Affen hält, wie auch grosse Pharma-Firmen, welche in der Vergangenheit an Primaten geforscht hatten.

Abschliessend muss nun das Basler Stimmvolk über die Initiative befinden. Die Abstimmung findet voraussichtlich im Februar 2022 statt.

Bundesgericht erzwingt Parlamentsdebatte

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Dass das Basler Parlament überhaupt inhaltlich über die Initiative diskutierte, hatte es dem Bundesgericht zu verdanken.

Regierung und Parlament hatten die Initiative 2018 für rechtlich ungültig erklärt, weil die Gewährung des «Rechts auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit» gegen höherstehendes Recht verstosse.

Das Bundesgericht korrigierte diesen Entscheid 2020, sodass nun über kantonale Grundrechte für Basler Affen abgestimmt werden muss.

Regionaljournal Basel 17.11.21 12:03 Uhr ; 

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