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Falsche Bonitätsauskünfte: Riesenärger für Konsumenten
Aus Kassensturz vom 12.06.2018.
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Private Wirtschaftsdatenbanken Riesenärger für Konsumenten mit falschen Bonitätsauskünften

Oft stimmen Einträge in Wirtschaftsdatenbanken nicht. Den ahnungslosen Kunden wird der Einkauf verwehrt.

Der langjährige Fust-Kunde W. S. wollte vor kurzem beim Haushalt- und Elektronikhändler eine Herdplatte inklusive Einbau im Wert von 1962 Franken kaufen. Als er dies gegen Rechnung tun will, ist er über die Antwort des Verkäufers mehr als nur baff. «Das geht leider nicht. Ihre Bonität ist auf Stufe Rot», erklärt ihm der Fust-Angestellte.

Der ehemalige Manager versteht die Welt nicht mehr. Er hatte in seinem Leben noch nie Schulden, geschweige denn eine Betreibung. Der Verkäufer in der Fust-Filiale Spreitenbach kann aber nichts machen. Und dies, obwohl der Kunde in den letzten Jahren bei Fust mehrere teure Küchengeräte auf Rechnung gekauft hatte.

Lebender Kunde für tot erklärt

Wohl oder übel muss W.S. eine Anzahlung per Kreditkarte leisten. Doch die völlig falsche Bonitäts-Einstufung will er nicht auf sich sitzen lassen. Er fragt beim Fust-Hauptsitz nach und erhält die überraschende Antwort, dass er in der Bonitäts-Datenbank als verstorben geführt wird. Das kommt dem 64-jährigen wie ein schlechter Witz vor.

Die Bonitätsinformationen bezieht Fust von der Firma Crif. Crif ist weltweit tätig. In der Schweiz verkauft die Firma Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Personen, beispielsweise an Detailhändler oder Banken.

W.S. schickt der Firma ein Mail und bestätigt, dass er sehr wohl am Leben sei. Er fordert von Crif, die kreuzfalschen Daten zu löschen. Die Wirtschaftsauskunftei schickt ihm daraufhin einen korrigierten Eintrag. Darin ist W.S. nun wieder lebendig und auf Bonitätsstufe grün. Als Grund für den Fehler schreibt die Firma, es habe «eine Datenvermischung» stattgefunden.

Sechs Fragen an die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner:

«Vermischung von gleichnamigen Personen»

Den Fehler erklärt Crif damit, dass es zu einer Vermischung von zwei gleichnamigen Personen gekommen sei. Bei einer grossen Anzahl von übereinstimmenden Daten könne dies im Einzelfall vorkommen. Den Vorwurf fehlender Qualitätskontrollen weist das Unternehmen zurück: «CRIF legt grossen Wert auf die Datenqualität. Sollte sich herausstellen, dass unvollständige oder unzutreffende Informationen in der Datenbank gespeichert sind, nehmen wir auf Antrag eine Korrektur oder Löschung einzelner Daten umgehend vor.»

Fust: Bonitätsprüfung neu auch in Filialen

Die Firma Fust bedauert die Unannehmlichkeiten, die dem Kunden W. S. damit entstanden sind. Eine Bonitätsprüfung erfolge bei Verkäufen gegen Rechnung neu auch in den Filialen. Bisher galt dies lediglich bei Online-Bestellungen.

Löschung in Bonitätsdateien nicht möglich

W. S. stört am Ganzen, dass eine Firma überhaupt Daten über ihn sammelt. Zudem auch noch völlig falsche. Er möchte seinen Eintrag bei Crif ganz löschen lassen. Doch: «Das ist nicht möglich. Es können nur veralteteDaten gelöscht werden oder solche, die gar nicht hätten gespeichert werden dürfen. Zum Beispiel Daten zum Gesundheitszustand oder zur Wohnsituation einer Person», erklärt «Kassensturz/Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner.

In der Schweiz gibt es verschiedene Betreiber von sogenannten Bonitätsdatenbanken. Diese sammeln Informationen über die Zahlungsfähigkeit von Konsumenten und verkaufen sie an Unternehmen weiter. Gemäss Datenschutzgesetz ist diese Datensammeln völlig legal.

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Wenn plötzlich persönliche Daten im Netz über Sie auftauchen oder ein Onlineshop Sie nur gegen Vorauszahlung beliefern will, sind Sie in einer Wirtschaftsdatenbank gespeichert. So wehren Sie sich.

Kritik vom Datenschutz-Experten an Rechtslage

Bruno Baeriswyl, Datenschutzbeauftragter des Kantons Zürich, kritisiert diese Praxis trotzdem. «Die Wirtschaftsauskunfteien sind ein Dauerthema im Bereich des Datenschutzes, weil nicht sehr transparent ist, mit welchen Daten die Firmen arbeiten und zu welchen Zwecken sie die Daten verarbeiten.» Deshalb gebe es sehr viele Personen, die sich über diese Datenverarbeitung beschweren würden.

Parlament könnte Datenschutz verbessern

Das Parlament ist aktuell an der Revision des Datenschutzgesetzes. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, könnte dies laut Baeriswyl eine entscheidende Verbesserung bringen: «Im Entwurf wird klarer geregelt, dass es für die Unternehmen Informationspflichten geben soll und dass eine betroffene Person klar und eindeutig in die Datenbearbeitung einwilligen muss.»

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