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Rechte und Pflichten von Nannys und ihren Arbeitgebern
Aus HeuteMorgen vom 09.10.2019.
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Privathaushalt als Arbeitgeber Der Nanny-Markt wächst und es braucht Regeln

Immer mehr Familien stellen privat eine Kinderbetreuerin an. Auch dieses Arbeitsverhältnis muss geregelt werden.

Sie liebe ihren Beruf, sagt die Zürcher Nanny Karin Kälin. «Was von den Kindern zurückkommt, ist unglaublich. Das füllt mir das Herz.»

Nach 14 Jahren als Kinderbetreuerin in verschiedenen, oft gutbetuchten Haushalten, kenne sie aber auch die weniger schönen Seiten des Berufs. «Unschön sind die langen Arbeitszeiten. Es gibt Stellen, bei denen man vor 7 Uhr zu arbeiten beginnt bis 19 Uhr dranbleibt. Pausen hat man eigentlich keine.»

Karin Kälin betreibt eine Anlaufstelle für Kinderbetreuerinnen.
Legende: Karin Kälin betreibt eine Anlaufstelle für Kinderbetreuerinnen. SRF

Kälin betreibt mit einer Kollegin die Website NannyVerein.ch. Obwohl sich der Verein aufgelöst hat, dient die Seite als Anlaufstelle für Kinderbetreuerinnen. Dort erhalten die Frauen auch Berichte von Kinderbetreuerinnen, die von Familien regelrecht ausgenutzt werden.

Unbezahlte Überstunden

Zum Beispiel gebe es Eltern, die regelmässig zu spät nach Hause kommen und der Angestellten dann die Überstunden nicht bezahlen wollten. Oder sie verlangten von der Betreuerin zusätzliche Arbeiten im Haushalt, obwohl dies im Arbeitsvertrag nicht vorgesehen ist.

Manche, darunter viele fremdsprachige Frauen, wüssten nicht, dass in der Schweiz ein Mindestlohn von 4500 Franken empfohlen werde, sagt Kälin. «Wir hören Berichte von Nannys, die für 2500 Franken zu 100 Prozent angestellt sind und noch die Haushaltung besorgen.»

Privathaushalt als Arbeitsort: wenig geregelt

Auch die Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich erhält regelmässig Anfragen von Nannys und privaten Arbeitgebern. Der Privathaushalt sei als Arbeitsort immer noch wenig geregelt, sagt Fachstellenleiterin Anja Derungs. «Rechte kann man nur wahrnehmen, wenn man sie kennt. Privathaushalte werden zu Arbeitgebern und diese haben Pflichten. Aber diese kann man nur dann wahrnehmen, wenn man sie kennt.»

Deshalb bietet die Fachstelle seit kurzem auf ihrer Website Links zu Musterverträgen und umfangreiche Informationen an. Es gehe um den Lohn, die Ferien, die Sozialversicherungen, die berufliche Vorsorge, Lohnfortzahlungen und was bei einer Kündigung zu beachten sei. «Auch die Trennung von Arbeitszeit und Freizeit, wenn jemand im Haus der Familie wohnt, ist ein Thema», so Derungs.

Das Ziel der Stadt Zürich ist mehr Rechtssicherheit auf dem Schweizer Kinderbetreuerinnenmarkt zu schaffen. Es ist ein Markt, der von Jahr zu Jahr wächst.

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Aus dem Archiv: Der Nanny-Boom
Aus 10 vor 10 vom 12.03.2019.
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