Wer seine Krankenkassenprämien nicht bezahlt hat, wird in manchen Kantonen nur in Notfällen medizinisch versorgt. Nach dem Willen des Nationalrats sollen nun die Kantone die Notfallbehandlungen gesetzlich definieren müssen. Er folgt damit seiner Gesundheitskommission, welche ein entsprechende Änderung des Krankenversicherungsgesetzes vorsieht.
Gerichtsentscheid als Vorbild
Kommissionsprecherin Bea Heim (SP/SO) wies darauf hin, dass es bereits einen Todesfall wegen unterlassener Hilfe gegeben habe. Kantone mit schwarzen Listen säumiger Prämienzahler müssten den Notfallbegriff umschreiben und so Klarheit schaffen. Die Definition soll sich laut Kommission an einem Urteil des Versicherungsgerichts St. Gallen orientieren, das die Notfallbehandlung wesentlich weiter als manche Krankenkassen fasse.
Im Fall ging es um eine Frau, die zur Entbindung ins Spital musste. Zuvor war sie erfolglos wegen unbezahlter Prämien betrieben worden. Die Kasse wollte nicht zahlen. Die Frau habe vor dem Geburtstermin vier Monate Zeit gehabt, ihre Schulden zu begleichen.
Entscheid nach medizinischem Ermessen
Laut Versicherungsgericht war die Entbindung zum Zeitpunkt des Eintritts ins Spital notwendig und unaufschiebbar und damit eine Notfallbehandlung. Eine zu enge Auslegung des Notfallbegriffs höhle das Ziel der obligatorischen Krankenversicherung und damit einer umfassenden Grundversorgung für alle aus. In Fällen, «in denen Medizinalpersonen eine Beistandspflicht zukommt», sei deshalb von einer Notfallbehandlung auszugehen. Oder anders gesagt: Ein Notfall liegt vor, wenn Betroffene nach medizinischem Ermessen dringend Hilfe brauchen.
Der Bundesrat steht hinter dem Anliegen. Stimmt auch die kleine Kammer zu, kann die Regierung eine Gesetzesänderung ausarbeiten.