Armut sei kein Verbrechen, sagt Anouchka Gwen in einem Video, welches sie auf Social Media veröffentlicht hat. Ihr werde ihre Mutter genommen, so die Musikerin weiter, weil die Mutter arm sei. «Armut darf aber kein Grund zur Ausschaffung sein.»
Die Mutter der 25-jährigen Basler Musikerin mit kongolesischen Wurzeln hat die Aufenthaltsbewilligung verloren, weil sie Sozialhilfe bezogen hatte. Und nun, nach Jahrzehnten in der Schweiz, muss die Frau das Land verlassen. Dagegen wehrt sich die Mutter mit juristischen Mitteln. Die Tochter macht sich auf Social Media Luft – jeweils auf Basler Dialekt. Sie und ihre Schwester wurden in der Schweiz geboren und sind in der Region Basel aufgewachsen.
Sozialhilfe nach Trennung vom Ehemann
Die Mutter von Gwen kam 1995 als Kriegsflüchtling in die Schweiz. Sie liess sich in der Region Basel nieder, heiratete und gründete eine Familie. Anouchka und ihre jüngere Schwester kamen als Sans-Papiers zur Welt.
Bereits 2011 drohte der Familie die Ausschaffung. Damals gab es öffentliche Proteste und die Familie erhielt die B-Bewilligung, durfte also bleiben. Anfang 2021 bekam die Mutter aber eine Verfügung, wonach ihr diese Bewilligung wieder entzogen wird und sie bis im April auszureisen habe. Nach der Trennung der Eltern hatte die Mutter von Gwen nämlich finanzielle Probleme. Sie arbeitete im Tieflohnsektor. Weil das Geld nicht reichte, bezog sie zusätzlich Sozialhilfe, um sich und die Kinder durchzubringen. 100'000 Franken waren es in gut fünf Jahren. Und das führte nun zum Entzug der Aufenthaltsbewilligung.
Demonstration für Anouchkas Mutter
Ob die Mutter aufgrund ihrer finanziellen Situation die Schweiz verlassen muss, ist noch nicht sicher. Die Mutter kämpft derzeit vor Bundesgericht für den Verbleib bei ihren Töchtern in der Schweiz.
Politischer Kampf
Dass jemand aufgrund von Armut die Aufenthaltsbewilligung verliert und die Schweiz verlassen muss, obwohl sie bereits seit Jahren hier lebt und integriert ist, stört die Baselbieter Nationalrätin Samira Marti (SP): Sie will erreichen, dass der Bezug von Sozialhilfe alleine kein Grund für den Entzug einer Aufenthaltsbewilligung mehr sein kann und hat einen entsprechenden Vorstoss im Nationalrat eingereicht. Dies vor allem, wenn die betreffende Person sich darum bemüht, selbst für sich aufzukommen, «ihren Pflichtteil also erledigt».
Der Vorstoss kommt bei der Aargauer Nationalrätin Martina Bircher (SVP) allerdings schlecht an. Die aktuelle Gesetzgebung sei ein Kompromiss, und diesen gelte es nun beizubehalten.