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Tamilischer Pastor Kumar Williams vor Berner Regionalgericht
Aus Schweiz aktuell vom 04.03.2024.
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Prozess Berner Regionalgericht Tamilischer Pastor wegen Sozialhilfemissbrauch vor Gericht

Das Oberhaupt einer tamilischen Freikirche muss sich zusammen mit drei Frauen wegen Sozialhilfemissbrauch und Urkundenfälschung verantworten.

Anfang Jahr erhob die SRF-Sendung «Rundschau» happige Vorwürfe gegen das Oberhaupt einer tamilischen Freikirche mit Sitz in Bern: Er soll Frauen sexuell missbraucht haben, darunter auch Minderjährige – mehrere von ihnen haben Anzeige erstattet. Daraufhin eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung.

Nun steht der Pastor vor Gericht. Aber nicht wegen der Missbrauchsvorwürfe. Vielmehr ist er angeklagt wegen Sozialhilfemissbrauch, Betrug, Urkundenfälschung und Anstiftung dazu.

Ein Mann und eine Frau betreten das Amtshaus Bern.
Legende: Der tamilische Pastor und seine Ehefrau betreten das Gericht am Prozessauftakt. SRF/Matthias Thomi

Neben dem Pastor sitzen dessen Ehefrau und zwei jüngere Frauen auf der Anklagebank. Die letzteren beiden wohnten zeitweise beim Ehepaar.

Vermögen falsch deklariert

Zwischen Oktober 2016 und August 2019 soll das Ehepaar 26’000 Franken vom Sozialamt bezogen haben – unrechtmässig. Denn: Der Pastor hatte verschwiegen, dass die beiden mitangeklagten jüngeren Frauen in seinem Haushalt lebten. Damit wäre der Beitrag der Sozialhilfe tiefer ausgefallen; einerseits für die Mietkosten, andererseits für den Lebensunterhalt.

Ein tamilischer Mann mit Mikrofon
Legende: Der tamilische Pastor bestreitet sämtliche Vorwürfe gegen ihn vor Gericht. SRF/Rundschau

Zudem hätten der Pastor und seine Frau bei der Anmeldung für die Sozialhilfe ihr Vermögen falsch deklariert – respektive deklarieren lassen. Das Ehepaar hatte seine beiden Mitbewohnerinnen beauftragt, ihre Saldi um rund 40’000 Franken nach unten zu korrigieren.

Fünfjähriger Landesverweis gefordert

Die Staatsanwaltschaft fordert für den Pastor und seine Frau eine bedingte Geldstrafe von je 160 Tagessätzen à 40 Franken. Zudem fordert sie einen fünfjährigen Landesverweis.

Die beiden mitangeklagten Frauen sollen bedingte Geldstrafen von 75 respektive 45 Tagessätzen à 40 Franken erhalten. Die Verteidiger des Pastors und seiner Frau verlangen einen Freispruch in allen Anklagepunkten.

Das Gericht eröffnet sein Urteil am 11. März 2024.

Schweiz Aktuell, 04.03.2024, 19 Uhr;

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