Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Prozess in Bern Vater wegen Angriff auf transsexuelle Tochter erneut verurteilt

Er soll seine Tochter brutal angegriffen haben. Auch die zweite Instanz sah in der Tat einen versuchten Mord.

Nach einem Berner Regionalgericht hat auch das bernische Obergericht einen Iraker wegen eines Angriffs auf sein transsexuelles Kind zu einer elfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch die zweite Instanz kam zum Schluss, es handle sich um einen versuchten Mord.

Audio
Obergericht bestätigt Urteil wegen versuchtem Mord
aus Regionaljournal Bern Freiburg Wallis vom 23.12.2021. Bild: SRF
abspielen. Laufzeit 28 Sekunden.

Der Angriff des Vaters erfolgte im Mai 2019 in Langnau im Emmental. Beim Opfer handelt es sich um eine heute 19-jährige Frau, welche männlich geboren wurde. Nachdem sie eines Abends spät nach Hause gekommen war, lag sie am Morgen danach schlafend im Wohnzimmer der Familienwohnung. Plötzlich kniete sich der Vater über sie und schrie sie an: «Bist Du schwul?», «Du bist schwul». Dann stach er mit einem Küchenmesser mehrfach zu.

Gerichtszeichnung.
Legende: Cataleya vor Gericht. Narben an Hals der jungen Frau zeugen noch heute vom Angriff. SRF

Mit den Beinen konnte die junge Frau den Vater wegstossen und suchte blutüberströmt Hilfe bei Nachbarn. Die Schilddrüse war durchtrennt, die Luftröhre hatte ein Loch und sie hatte einen bis anderthalb Liter Blut verloren. Laut dem Obergericht waren die Verletzungen nicht lebensbedrohlich. «Aber es fehlte nicht viel», sagte der vorsitzende Richter.

Es passte nicht ins Weltbild des Vaters

Box aufklappen Box zuklappen

Cataleya, so heisst die Transfrau heute, hatte sich früh mit dem Koran beschäftigt. Gegenüber SRF News sagt sie, in der Pubertät habe sie sich dann zu Männern hingezogen gefühlt. «Dann habe ich im Internet geschaut, wie der Islam dazu steht. Klar, das ist ein Tabuthema in diesen Kulturkreisen und in Familien von Moslems.»

Dem Vater habe die Entwicklung seines Kindes nicht gepasst: «Er hat sich aufgeregt, weil ich mich pflegte. Das Bild eines Mannes war, dass er Bart hat, stark ist, nicht weint.» Ihr Verhalten habe nicht den Vorstellungen ihres Vaters entsprochen. «Ich war nicht der Sohn, den er sich gewünscht hätte.»

Zum Obergerichtsprozess kam es, weil der Iraker Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau eingelegt hatte.

Suizidversuch «abwegig»

Der Mann stritt die Tat von Beginn an ab. Sein Verteidiger plädierte vor erster und zweiter Instanz auf Freispruch, im Zweifel für den Angeklagten. Er wies unter anderem darauf hin, dass laut einem gerichtsmedizinischen Gutachten nicht sicher ist, ob Fremdeinwirkung vorliegt oder ob sich die damals psychisch labile Transfrau selbst verletzte.

Gerichtszeichnung des Vaters.
Legende: Ein Oberrichter fragte den Angeklagten, wie es für ihn sei, statt einem Sohn nun eine Tochter zu haben. Er wich aus und sagte nur, sein Kind sei manipuliert worden. SRF

Die Hypothese eines abgebrochenen Suizidversuchs erschien dem Gericht aber «abwegig». Sämtliche Tatortspuren stützten die Tatversion des Opfers, sagte der vorsitzende Richter. Auch weitere Indizien, etwa Zeugenaussagen, sprächen für die Version der jungen Frau. Gesamthaft ergebe sich ein «Bild ohne relevante Lücken», so Oberrichter Fritz Aebi. «Wir sind überzeugt, dass der Beschuldigte der Täter ist».

Die für eine Verurteilung als Mordversuch nötige Skrupellosigkeit des Täters sei gegeben, sagte der Oberrichter weiter. Das Handeln der heutigen Transfrau habe nicht ins Weltbild des Irakers gepasst.

Auch Landesverweis

Das Gericht ordnete auch an, dass der Mann nach Absitzen seiner Freiheitsstrafe für zwölf Jahre des Landes verwiesen wird. Seiner Tochter muss er eine Genugtuung von 20'000 Franken zahlen. Er befindet sich als anerkannter Asylbewerber in der Schweiz. Er ist von der Sozialhilfe abhängig und spricht kaum Deutsch. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 23.12.2021, 17.30 Uhr;

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel