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Prozess in Zürich Keine Urheberrechtsverletzung: Freispruch für Jott Jenny

  • Das Zürcher Bezirksgericht hat den Gemeindepräsidenten von St. Moritz, Christian Jott Jenny, vom Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung freigesprochen.
  • Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil Jenny ohne Einverständnis alte Liedertexte abgeändert hatte.
  • Für das Bezirksgericht ist jedoch erwiesen, dass sich der 42-jährige Entertainer und Polit-Quereinsteiger nicht strafbar gemacht hat. Er erhält nun 25'000 Franken für seine Anwaltskosten.

Christian Jott Jenny argumentierte während des Prozesses, dass die «Trittligass-Balladen» eine Parodie gewesen seien. Das sei vom Publikum auch so erkannt worden. Für Parodien braucht es von Gesetzes wegen keine Einwilligung der Urheberrechtsinhaber. Zudem habe er selber die Texte gar nicht abgeändert.

Jenny selber war Initiator und mit seinem «Amt für Ideen» Produzent dieser Revue, bei der acht Stücke des Musicals «Eusi chlii Stadt» sowie das Lied «Lueg vo de Langstrass unne» verwendet wurden.

Es drohte eine hohe Busse

Der Staatsanwalt warf Jenny vor, bei den Erben des Liedermachers Werner Wollenberger nicht um Erlaubnis gefragt zu haben, die Texte zu ändern und teilweise zu modernisieren.

Er forderte für Jenny wegen Verletzung des Urheberrechts eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 370 Franken, also 33'300 Franken. Dazu sollte eine Busse kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schweiz aktuell, 19.05.2021 19:00 Uhr ; 

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