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Prozess in Zürich Klima-Aktivisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt

  • Neun junge Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten wurden vor dem Zürcher Bezirksgericht schuldig gesprochen.
  • Sie wurden wegen Nötigung und/oder Hausfriedensbruch verurteilt.
  • Die Aktivisten wurden mit einer bedingten Geldstrafe von 400, respektive 300 Franken bestraft. Deutlich milder, als dies der Staatsanwalt verlangt hatte.
  • Die Anwälte haben noch im Gerichtssaal Berufung gegen das Urteil angemeldet.
  • Die Angeklagten hatten im Juli 2019 mit zahlreichen anderen Personen die Zugänge zur Credit-Suisse am Zürcher Paradeplatz blockiert.

Der Richter erachtete das Anliegen der neun Klima-Aktivistinnen, sechs Frauen und drei Männern, als berechtigt. Er war aber der Ansicht, die Form des Protests sei ein «untaugliches Mittel» gewesen. Sie hätten auf öffentlichem Grund protestieren können, ohne den Eingang der Bank zu blockieren. Sein Fazit: Das Vergehen sei zwar leicht, ohne Strafe gehe es aber nicht.

Mildere Strafen als vom Staatsanwalt gefordert

Der Richter sprach bedingte Geldstrafen von 400, respektive 300 Franken aus und blieb dabei deutlich unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der bedingte Geldstrafen von 2700 Franken gefordert hatte. Nach dem Urteil zeigte sich der Staatsanwalt trotzdem zufrieden. Ihm sei wichtig gewesen, dass es einen Schuldspruch gegeben habe, sagte er gegenüber Radio SRF.

Protestierende mit Plakaten vor dem Zürcher Bezirksgericht
Legende: Zahlreiche Protestierende hatten vor dem Bezirksgericht einen Freispruch gefordert srf

Weniger zufrieden waren die Verteidigerinnen und Verteidiger der Angeklagten. Sie meldeten Berufung an. Ob sie diese auch tatsächlich einlegen, wollen sie nach der Analyse des schriftlichen Urteils entscheiden.

Polizeieinsatz bei der Aktion
Legende: Die Polizei trug die Demonstrierenden von der Sitzblockade weg. Keystone

Protest als symbolische Aktion?

Der Staatsanwalt sagte am ersten Prozesstag, er könne die jugendliche Empörung über den Klimawandel zwar nachvollziehen. Bei Gesetzesverstössen sei sein Verständnis aber zu Ende.

Von Gesetzesvorstössen könne nicht die Rede sein, argumentierten zwei der Angeklagten vor Gericht. Der Protest sei nicht illegal gewesen, sondern eine symbolische Aktion. Die Verteidigung argumentierte, die Sitzblockade sei ein legitimes Mittel gewesen. Die jungen Demonstrierenden hätten die Aktion durchgeführt, weil die Politik aus ihrer Sicht zu langsam handle. Die Anwältinnen und Anwälte forderten deshalb, die Angeklagten nicht zu bestrafen. Zu Beginn des Prozesses hatten sie verlangt, das ganze Verfahren einzustellen.

Klima-Aktivisten bei ihrer Aktion
Legende: Mit ihrer Protest-Aktion sorgten die über sechzig Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten für viel Aufsehen. Mit Velos und Blumentöpfen versperrten sie die Zugänge zur Grossbank. Keystone

Nun folgte das Zürcher Bezirksgericht der Argumentation des Staatsanwaltes, es verhängte aber deutlich mildere Strafen.

Schweizweite Fälle

Es ist nicht das erste Mal, dass Klima-Aktivistinnen und -Aktivisten in der Schweiz vor Gericht stehen. Im Januar hatte das Basler Strafgericht fünf Angeklagte freigesprochen, die vor einem UBS-Gebäude an einer Sitzblockade mitgemacht hatten. Die Aktion lief parallel zum Protest in Zürich. Auch in Lausanne hatten Klima-Aktivisten erstinstanzlich einen Freispruch erwirkt. Sie hatten in einer Grossbank Tennis gespielt. Mittlerweile befasst sich das Bundesgericht mit dem Urteil. In Genf wurde ein Klima-Aktivist in zweiter Instanz freigesprochen, die Verteidigerin berief sich dabei erfolgreich auf einen «rechtfertigenden Notstand». Ob diese Argumentation auch vor Bundesgericht standhält, ist umstritten.

Gilt der «rechtfertigende Notstand» auch für Klima-Aktivisten?

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Andrés Payer, Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Universität Zürich
Legende: zvg

Auf diesen Artikel, so Andrés Payer, könnten sich die Klima-Aktivisten kaum berufen. Ein rechtfertigender Notstand setze eine nicht anders abwendbare Gefahr voraus. Er sei zum Beispiel dann gegeben, wenn sich ein Bergsteiger nur retten könne, indem er in eine fremde Hütte einbreche. «In einer solchen Notstandssituation darf er ausnahmsweise das Eigentumsrecht des anderen beeinträchtigen», so Payer. Die Klimaprotest-Aktionen müssten also geeignet sein, die Gefahren des Klimawandels abzuwenden. «Das kann allerdings beim besten Willen nicht gesagt werden.» Damit das Bundesgericht einen Notstand bejaht, müsste diese Voraussetzung erfüllt sein. Zudem, so Payer. hätte ein rechtfertigender Notstand die Konsequenz, dass die Aktivisten einen Hausfriedensbruch begehen dürften. Weder die Bank noch die Polizei könnten etwas dagegen tun. «Diese zwei Hürden scheinen mir schwer überwindbar zu sein.»

SRF 1, Regionaljournal Zürich Schaffhausen, 14.05.2021, 12.03 Uhr ; 

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