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Junge Frau handelte bei Tötung laut Bezirksgericht in Notwehr
Aus Schweiz aktuell vom 24.08.2023.
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Prozess in Zürich Tötung des Vaters: Freispruch für junge Frau wegen Notwehr

  • Das Bezirksgericht Zürich hat eine junge Frau der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
  • Die junge Frau hatte 2020 in Zürich-Wollishofen ihren Vater erschossen.
  • Laut dem Bezirksgericht hat die 21-Jährige in Notwehr gehandelt.

Die Schweizerin erhält zudem eine Entschädigung von rund 16'000 Franken für die Untersuchungshaft. Zudem konnte sie nach dem Vorfall nicht wie vorgesehen im Sommer 2021 die Schule abschliessen. Das holte sie inzwischen nach: Diesen Sommer bestand sie die Matur. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann ans kantonale Obergericht weitergezogen werden.

Das Gericht entschied im Sinn der Verteidigung. Wie die vorsitzende Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung erklärte, sei man von einer vorsätzlichen Tötung ausgegangen, verübt in einer Notwehrsituation. Die Beschuldigte habe «den Tod des Vaters im Rahmen ihrer Abwehrhandlungen akzeptiert».

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Einschätzungen von Luca Laube und Stellungnahme Staatsanwalt
Aus Schweiz aktuell vom 24.08.2023.
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Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert. Im Tatzeitpunkt sei keine Notwehrsituation mehr gegeben gewesen.

Das Urteil sei «nicht völlig überraschend», sagte er nach der Eröffnung. Es habe sich in Sachen Notwehr tatsächlich um einen Grenzfall gehandelt. Aufgabe der Staatsanwaltschaft sei es, den «Sachverhalt in allen Aspekten abzuklären». Vor einer Entscheidung über einen allfälligen Weiterzug müsse er die schriftliche Urteilsbegründung kennen.

Tochter sah angeschossene Mutter

Zur Tat kam es am Morgen des 24. September 2020. Die damals 18-jährige Gymnasiastin vernahm aus dem Schlafzimmer der Eltern einen Streit. Die Stimme des Vaters wurde immer lauter, jene der Mutter kippte ins Flehen. Weil sie die Gewalttätigkeit des Vaters aus Erfahrung kannte, habe sie Angst gehabt um die Mutter, sagte die Beschuldigte in der Befragung. Als sie hinübergegangen sei, habe sie gesehen, dass der Vater auf die Mutter schoss und nun Anstalten machte, die am Arm Getroffene zu würgen.

In ihrer Angst stiess sie den Vater von der Mutter weg. Der grosse, kräftige Mann kippte aufs Bett, erhob sich aber wieder und drohte wutentbrannt, er werde sie alle umbringen. Da habe sie die Pistole gepackt, die er weggelegt hatte, als er die Frau zu würgen begann. Sie schoss viermal und traf in Oberkörper und Kopf. Der 47-Jährige starb noch am Tatort. Die Tochter alarmierte den Notruf.

Warnschuss könne man nicht erwarten

Die junge Frau habe sich in einer «absolute Ausnahmesituation» befunden, sagt die Richterin. Da könne man nicht erwarten, dass sie den Vater «verbal zur Vernunft bringen» oder einen «Warnschuss abgeben» könnte, wie der Staatsanwalt dies moniert habe, sagte die Richterin.

Es sei der Vater gewesen, der die gefährliche Situation schuf, indem er mit der geladenen Pistole in dem sehr kleinen Elternschlafzimmer auf seine Frau schoss. «Die Beschuldigte handelte in einem archaischen Überlebensmodus.» Sie habe sich in einer «klaren Notwehrsituation» befunden.

Die Schüsse beendeten eine eigentliche Familienhölle

«Nach westlicher Auffassung» habe der Vater «ein sehr altertümliches Familienbild» gehabt, sagte der Staatsanwalt. Er sah sich als unangefochtenen Chef, alle anderen hatten zu kuschen. Schon bei geringstem Widerspruch von Frau, Sohn oder Tochter wendete er Gewalt an, stiess Todesdrohungen aus.

Die Beschuldigte sagte denn auch, falls sie damals nicht geschossen hätte, «wäre meine Mutter sicher nicht mehr da – und ich vielleicht auch nicht».

Schlusswort: Vermisse meinen Vater

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Bei ihrem Schlusswort sagte die 21-jährige, dass sie ihren Vater trotzdem vermisse. Er sei «gewaltbereit und Angst einflössend» gewesen – aber sie habe auch schöne Erinnerungen an Ferien, an Umarmungen. Trotz der schweren Zeit mit ihm habe sie ihn geliebt und wünschte, alles wäre anders gekommen.

Schweiz aktuell, 24.08.2023, 19:00 Uhr;

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