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Jolanda Spiess-Hegglin und ihre Anwältin: Dafür kämpfen sie vor dem Zuger Gericht.
Aus Regionaljournal Zentralschweiz vom 19.01.2022. Bild: Keystone
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Prozess in Zug Spiess-Hegglin gegen Ringier: Jetzt geht es um Gewinnherausgabe

Das Zuger Kantonsgericht beschäftigt sich mit der Berichterstattung über die Landammann-Feier. Es geht um viel Geld.

Die Netzaktivistin gegen den Medienriesen: Am Mittwochvormittag sind diese beiden Parteien vor dem Zuger Kantonsgericht aufeinandergetroffen. Hintergrund ist die Zuger Landammannfeier Ende 2014. Was dort genau geschah, ob Jolanda Spiess-Hegglin Opfer eines Sexualdelikts wurde, diese Frage ist zwar bis heute nicht restlos geklärt und wird wohl auch nie restlos geklärt werden. Vor dem Gericht ging es aber auch nicht darum, sondern um die medialen Folgen der Affäre.

Die Ereignisse rund um diesen Abend hatten eine Vielzahl an Zeitungsartikeln, Online-Berichten, Radio- und TV-Beiträgen ausgelöst. Alleine der Verlag Ringier, zu dem der «Blick» gehört, hat im ersten Jahr nach dem Vorfall fast 170 Artikel publiziert.

Wie hoch ist der Gewinn?

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin wehrte sich nun vor Gericht gegen fünf Artikel, mit denen der «Blick» ihre Persönlichkeitsrechte verletzt habe. Konkret verlangte sie von Ringier die Herausgabe des Gewinns, welcher das Medienhaus mit diesen Artikeln gemacht habe. Die Anwältin von Spiess-Hegglin sprach von einem Gewinn von rund 350'000 Franken.

Der Anwalt von Ringier hingegen bezeichnete diese Summe als viel zu hoch. Wenn schon, dann läge die Summe, die die Artikel eingebracht hatten, bei maximal 45'000 Franken. Ringier bestreitet den Anspruch auf den Gewinn durch die Artikel aber grundsätzlich.

Der Ringier-Vertreter führte ins Feld, die fünf zitierten Artikel müssten vor dem Hintergrund der medialen Realität 2015 beobachtet werden. «Und da war halt diese Landammannfeier längst zum Gegenstand öffentlicher Aussprache geworden und gehörte nicht mehr dem Intimsbereich an.»

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Prozess Spiess-Hegglin gegen Ringier
Aus 10 vor 10 vom 19.01.2022.
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Damit nahm der Ringier-Anwalt Bezug auf die Vorwürfe der Anklägerin. Jolanda Spiess-Hegglins Anwältin verwies auf Falschangaben in den fünf Artikeln und machte einen schweren Eingriff in die Intimsphäre der Klägerin geltend, etwa mit Aussagen zu DNA-Spuren. An dieser Art von Presseveröffentlichung vor dem Hintergrund eines nicht gewollten sexuellen Kontaktes bestehe kein legitimes Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Urteil wird erst später erwartet

Das Zuger Kantonsgericht muss zur Beurteilung in einem ersten Schritt entscheiden, ob Ringier mit den fünf Artikeln tatsächlich die Persönlichkeitsrechte von Jolanda Spiess-Hegglin verletzt habe. Und falls ja, wie der Gewinn durch Klicks berechnet werden soll. Der Prozess ist am Mittwoch kurz vor Mittag zu Ende gegangen, das Urteil wird aber erst in einigen Wochen erfolgen.

«Blick» hat sich entschuldigt

Es ist nicht das erste Mal, dass die beiden Parteien vor Gericht aufeinander treffen: Vor zwei Jahren hat das Zuger Kantonsgericht entschieden, dass der «Blick» mit seinem ersten Bericht und der Namensnennung von Spiess-Hegglin deren Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Daraufhin entschuldigte sich der «Blick» öffentlich bei Spiess-Hegglin.

Ein Präzedenzfall für die Medien

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Legende: SRF-Medienredaktor Klaus Bonanomi SRF

Die Einschätzung von SRF-Medienredaktor Klaus Bonanomi: Noch nie hat ein Schweizer Gericht von einem Medium eine Gewinnherausgabe angeordnet, wie sie nun die Netzaktivistin Jolanda Spiess-Hegglin von Ringier fordert, wegen persönlichkeitsverletzender Berichterstattung in fünf «Blick»-Artikeln.

Ringier hat sich zwar bei Jolanda Spiess-Hegglin entschuldigt und im Gegensatz zu Tamedia nicht mehr über den Fall berichtet. Doch eine Persönlichkeitsverletzung dürfe sich auch wirtschaftlich nicht lohnen, argumentiert Spiess-Hegglin. Deshalb will sie den Gewinn errechnen und herausgeben lassen, den Ringier mit seiner Berichterstattung erzielt hat.
Falls die Rechnung für Ringier teuer ausfällt, dann könnte dies Signalwirkung haben und dazu führen, dass im Zweifelsfall etwas sorgfältiger abgewogen wird, ob diese oder jene heikle Boulevard- oder Promi-Story tatsächlich berichtenswert ist.

Regionaljournal Zentralschweiz, 19.01.2022, 07:30 Uhr;

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