Was wird Hans Ziegler vorgeworfen? Es geht zum einen um den Vorwurf Insiderhandel. Ziegler soll zwischen 2013 und 2016 sein Wissen als Firmensanierer und mehrfaches Verwaltungsratsmitglied für den privaten Börsenhandel verwendet haben. Ausserdem soll er Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen, in denen er im Verwaltungsrat sass, an eine aussenstehende Person weitergereicht haben. Weil Ziegler dafür mutmasslich Geld kassierte, steht er auch wegen Bestechlichkeit vor Gericht, wie Wirtschaftsredaktorin Maren Peters ausführt. Weil diese Geschäftsgeheimnisse auch ausser Landes gelangten, ist Ziegler auch wegen wirtschaftlichen Landesverrats angeklagt.
Wie hat Ziegler auf die Vorwürfe reagiert? Ziegler bestreitet laut Peters die meisten Vorwürfe. Zum Vorwurf des Insiderhandels habe er gesagt, er habe in den Unternehmen so viele Informationen gesammelt, dass er Relevantes und Irrelevantes nicht mehr unterscheiden konnte. Er hätte die vertraulichen Papiere nicht weiterreichen dürfen, habe er sich zum Vorwurf der Bestechlichkeit geäussert. Seine Beziehung zum Empfänger sei jedoch privat gewesen. Offen blieb, warum sie einen Beratervertrag abgeschlossen hatten, angeblich aus Spass. Und er habe nicht gewusst, dass seine Informationen nach Schweden weitergereicht wurden.
Welche Rolle spielt der zweite Angeklagte? Die Bundesanwaltschaft sieht einen Kadermitarbeiter eines internationalen Beratungsunternehmens als Komplizen von Ziegler. An ihn soll Hans Ziegler Geschäftsgeheimnisse weitergereicht haben, so Peters. Der Beschuldigte habe dadurch einen Informationsvorsprung bekommen. Den verkaufte er an seine Kunden, auch an ein Unternehmen in Schweden. Der Beschuldigte soll Ziegler für diese Informationen bezahlt haben. Auch gegen ihn gibt es daher eine Anklage wegen Bestechung, Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und wirtschaftlichen Landesverrats.
Mit welchen Strafen müssen die beiden Angeklagten bei einer Verurteilung rechnen? Ihnen drohen mehrere Jahre Haft. «Das sind also alles keine Kavaliersdelikte», so die Wirtschaftsredaktorin. Am 22. Juni soll das Urteil verkündet werden. Es gilt die Unschuldsvermutung.