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Prozessauftakt Fall von brutalem Femizid vor Baselbieter Kantonsgericht

  • Der Mann soll seine Frau im Februar 2023 erwürgt und ihre Leiche zerstückelt haben.
  • Der Fall sorgte international für Schlagzeilen, weil die Tat sehr brutal war und die Frau ehemalige Miss-Schweiz-Kandidatin.
  • Fachleute sehen im mutmasslichen Mord einen «Musterfall» von häuslicher Gewalt.

Die Tat geschah im Februar 2024. Laut Anklageschrift eskalierte ein Gespräch zwischen dem Mann und seiner Frau. Im Gespräch soll es auch um eine mögliche Trennung gegangen sein. Der Mann erwürgte seine Frau und zerstückelte dann ihre Leiche im Keller.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Mord und Störung der Totenruhe vor. Der Mann sagt, es sei Notwehr gewesen – die Frau sei mit einem Messer auf ihn losgegangen. So geht es aus Gerichtsakten hervor.

Mann schon vor der Tat gewalttätig

Aus den Akten geht auch hervor, dass der Mann schon früher gewalttätig wurde gegenüber seiner Frau und auch früheren Partnerinnen. Für Blertë Berisha, Co-Geschäftsleiterin der Frauenhäuser Schweiz, ist der Fall ein klarer Fall eines Femizids: «Gerade Trennungssituationen sind ein hochgefährlicher Moment für die Frauen. Sie bedeuten für die gewaltausübenden Männer einen Kontrollverlust.»

Notrufnummer für häusliche Gewalt

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Seit dem 1. Mai ist in der Schweiz die Telefonnummer «142» als Notrufnummer für häusliche Gewalt in Betrieb. Hier können sich Opfer von psychischer oder physischer Gewalt 24 Stunden am Tag melden.

Dass es zum Mord kam, ist für Berisha ein Versagen der Behörden, besonders, da der Mann der Polizei schon bekannt war.

Berichterstattung teils sehr reisserisch

Der Fall sorgte über die Schweiz hinaus für Schlagzeilen. Gewisse Medien berichteten sehr detailliert über die Art und Weise, wie der Mann seine Frau umgebracht hatte. Berisha reichte deswegen beim Presserat eine Beschwerde ein. «Es ist gut, wenn Medien über Femizide berichten. In diesem Fall war die Berichterstattung aber teilweise zu reisserisch und es wurden viele Details preisgegeben, die dazu führen können, dass Angehörige nicht richtig geschützt werden können.»

Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft. Das Urteil wird am 13. Mai erwartet.

Regionaljournal Baselland/Basel-Stadt, 4. Mai 2026, 06:31 Uhr ; 

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