- Ein Mann soll 2021 eine Frau stranguliert und anschliessend in den Thunersee geworfen haben.
- Opfer und mutmasslicher Täter trafen sich gemäss Anklageschrift gelegentlich zum Sex.
- Ein Gutachten attestiert dem Beschuldigten schwere psychische Störungen.
- Die Anklagepunkte lauten: Mord, Störung des Totenfriedens, Pornografie und Gewaltdarstellung.
Am Freitagmorgen hat vor dem Regionalgericht in Thun der Prozess gegen einen Mann begonnen, der 2021 eine Bekannte getötet und im Thunersee versenkt haben soll. Ein Gutachten attestiert dem Mann eine Persönlichkeits- sowie eine sadistische sexuelle Störung.
Laut der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft kannten sich das Opfer und der mutmassliche Täter bereits einige Jahre und trafen sich gelegentlich zum Sex. Am Abend der Tat habe der Mann die Frau in der Region Basel – in der sie beide lebten – aufgesucht.
Offenbar wollte er mit ihr Sexspielzeug ausprobieren, dass er davor gekauft hatte, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Er schaffte es schliesslich, die Frau zu überzeugen, mit ihm mitzukommen und fuhr mit ihr in den Wald.
Dort angekommen, sei es laut der Anklageschrift zum Streit um sexuelle Praktiken gekommen. Der Mann habe die Frau dann mit einem kantigen Gegenstand geschlagen. Das noch lebendige Opfer sei darauf mit einem Kabelbinder stranguliert worden.
Laut Aussage des mutmasslichen Täters sei die Sache anders abgelaufen: Er sei im Wald aus dem Transporter ausgestiegen, die Frau auch. Als er auf ihrer Seite des Autos angekommen sei, sei sie tot auf dem Boden gelegen.
Anschliessend habe er «eine Krise geschoben». Er fuhr mit dem Leichnam durch die Gegend, bis er in der Gemeinde Gunten landete. Dort habe er die Leiche dann an einen unterwegs aufgeladenen Baustellensockel gebunden und im Thunersee versenkt. Sie wurde anschliessend im Januar 2021 im See treibend aufgefunden.
Neben dem Festsetzen des Strafmasses geht es auch um die Frage, ob der Mann therapiert werden muss. Der Angeklagte, der seit Mai in der Berner Strafvollzugsanstalt Thorberg sitzt und bereits vorher im vorzeitigen Strafvollzug war, tausche sich mit seinen Mitinsassen über die Tat aus. Therapeuten würden sich zwar verständnisvoll zeigen, könnten aber die Situation nicht so gut nachfühlen wie die Mitgefangenen, sagte er vor Gericht.
Ob eine Therapie sinnvoll sei, wisse er nicht. Der Prozess dauert noch bis am Freitag, dem 22. Dezember. An diesem Tag wird der Urteilsspruch erwartet.