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Public-Cloud-Dienste Bund schliesst Verträge für Cloud-Dienste ab

  • Die Bundesverwaltung hat mit fünf Anbietern Verträge für Public-Cloud-Dienste im Umfang von 110 Millionen Franken abgeschlossen.
  • Die Anbieter sind die vier US-Firmen Amazon, IBM, Microsoft und Oracle sowie das chinesische Unternehmen Alibaba.
  • Public Clouds von ausländischen Anbietern sollen laut der Bundesverwaltung nicht für sensible Daten benutzt werden.
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Aus dem Archiv: Braucht die Schweiz eine eigene Cloud?
aus Rendez-vous vom 16.02.2022. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 11 Sekunden.

Die fünf Internet-Giganten hätten für «Public Clouds Bund» inhaltlich übereinstimmende Rahmenverträge unterzeichnet, teilte die Bundeskanzlei am Dienstag mit. Ergänzend kämen zusätzliche Vertragskomponenten hinzu.

Die Bundeskanzlei prüft den Angaben zufolge derzeit, ob sie die Verträge veröffentlichen kann. In einem Bericht liess sie vor Vertragsabschluss die Rechtsgrundlagen für die Public-Cloud-Nutzung mit Schwerpunkt Datenschutz, Informationsschutz und Amtsgeheimnis abklären. Weiter enthält der Bericht Checklisten zuhanden der Bundesverwaltung für die vor der Nutzung nötigen Abklärungen.

Die Vorbereitungen standen unter der Leitung des Bereichs Digitale Transformation und IKT-Lenkung der Bundeskanzlei zusammen mit dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) sowie dem für Informatik und Telekommunikation (BIT). Den geordneten Abruf der Cloud-Dienste gewährleistet das BIT.

Nicht für sensible Daten

Die Bundesverwaltung setzt auf einen Mix von bundeseigenen Private-Cloud-Diensten und auf Public-Cloud-Dienste von Dritten. Dem Bund geht es dabei vor allem um den Zugang zu hochskalierbarer Infrastruktur und zu neuer Technologie.

Der Fokus bei der Nutzung von ‹Public Clouds Bund› liegt auf öffentlichen Daten und auf Daten, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestehen.
Autor: Bundeskanzlei Medienmitteilung, 27.09.2022

«Der Fokus bei der Nutzung von ‹Public Clouds Bund› liegt auf öffentlichen Daten und auf Daten, für die keine besonderen Schutzanforderungen bestehen», heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei. Ämter, welche das nutzen wollen, müssen zuerst ein Pflichtenheft für Anbieter erstellen und Abklärungen durchführen. Zu prüfen haben sie namentlich, ob Auslagerung und Bearbeitung der Daten in einer Public Cloud rechtlich zulässig sind. Zudem ist eine Schutzbedarfsanalyse nötig. Wie, ob und welche Cloud-Dienstleistungen die Departemente beziehen, ist offen. Die Leistungen sind auf 110 Millionen Franken während fünf Jahren begrenzt.

Beschwerde ist hängig

Aktuell ist ein Verfahren vor Bundesverwaltungsgericht hängig. Ein Bürger verlangt, der Bund müsse die Arbeiten für den Bezug von Public-Cloud-Diensten bei ausländischen Anbietern einstellen. Dazu ist auch ein Gesuch auf vorsorgliche Massnahmen hängig. Die Bundesverwaltung wartet den Zwischenentscheid dazu ab, bevor sie die Dienste bezieht.

Grund für den Zuschlag an die fünf Internet-Giganten war in erster Linie der Preis. Beworben hatten sich acht Unternehmen. Google ging leer aus und gelangte deshalb ebenfalls ans Bundesverwaltungsgericht, das dem Unternehmen allerdings die aufschiebende Wirkung verweigerte. Damit konnte der Bund die Verträge abschliessen.

SRF 4 News, 27.09.2022, 15:00 Uhr;

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