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Puigdemont in deutscher Haft So ginge die Schweiz mit katalanischen Separatisten um

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit der Festnahme von Carles Puigdemont in Deutschland dominiert die Frage nach einer möglichen Auslieferung des katalanischen Ex-Präsidenten die Debatte in der Katalonien-Krise.
  • Wie in Deutschland wäre eine Auslieferung flüchtiger Separatisten trotz europäischen Haftbefehls auch in der Schweiz höchst ungewiss.
  • Das zeigt das Beispiel einer katalanischen Linkspolitikerin, die ins Genfer Exil geflüchtet sein soll.

Marta Rovira
Legende: Marta Rovira soll sich ins Schweizer Exil abgesetzt haben. Trotz europäischen Haftbefehls wäre eine Auslieferung auch nach einer Festnahme höchst ungewiss. Reuters

Marta Rovira, die Spitzenpolitikerin der Linkspartei ERC, ist wie Carles Puigdemont wegen ihres Engagements für die Unabhängigkeit Kataloniens im Visier der spanischen Justiz. Der Vorwurf: Rebellion.

Der Weg ins Exil ist hart, aber es ist der einzige Weg, meine politische Stimme weiterhin zu erheben.
Autor: Marta Rovira Esquerra Republicana de Catalunya

Vor einem Gerichtstermin setzte sich Rovira am Freitag ins Ausland ab – laut spanischen Medien hält sie sich in Genf auf. Der Gang ins Exil sei der einzige Weg, ihre politische Stimme weiterhin zu erheben.

Auslieferung durch die Schweiz ist ungewiss

Die Politikerin müsste nun im Schengen-Informationssystem geführt werden. Eine Festnahme in der Schweiz wäre deshalb möglich. Strafrechtsprofessorin Sabine Gless sagt jedoch, eine vereinfachte Auslieferung, wie sie der EU-Haftbefehl vorsieht, sei nicht möglich. Man werde erst prüfen, ob die Dinge, welche Rovira vorgeworfen werden, auch nach Schweizer Recht strafbar wären.

Allgemein gilt, dass die Schweiz, wie die meisten anderen Staaten auch, niemanden wegen politischen Delikten ausliefert.
Autor: Folco Galli Info-Chef Bundesamt für Justiz

Ebenfalls geprüft würde, ob es sich um eine rein politische Verfolgung handeln könnte. In diesem Fall sei eine Auslieferung ausgeschlossen, heisst es beim Bundesamt für Justiz.

Im Falle eines Ersuchens der spanischen Behörden müsste das Bundesamt für Justiz den Sachverhalt genau prüfen. Ob neben dem Haftbefehl aus Spanien bereits ein Auslieferungsgesuch eingetroffen ist, kommentiert das Bundesamt für Justiz mit Verweis auf das Amtsgeheimnis nicht.

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