National- und Ständerat fordern vom Bundesrat, dass er die «Preis-Bekanntgabe-Verordnung» anpasst. Das klingt abstrakt, hat aber konkrete Auswirkungen für Konsumentinnen und Konsumenten.
Denn heute sind Werber dazu verpflichtet, etwa auf Plakaten klar kenntlich zu machen, wie sich Preise und Rabatte zusammensetzen. Das soll sich nun ändern: Werber sollen künftig auf das Kleingedruckte verzichten können – ein Verweis auf eine Website oder ein QR-Code reicht.
Damit könnte ein Zeitungsinserat etwa mit Aktionspreisen für Früchte werben. Erst im Internet wäre dann ersichtlich, dass die Aktion erst ab einer Mindest-Kauf-Menge gilt.
CVP-Nationalrätin Andrea Gmür unterstützte die Änderung. Diese sei im digitalen Zeitalter ganz im Sinne der Konsumenten: «Sie können sich damit einfacher detailliert informieren», erklärte sie im «Politikum» von Radio SRF. Die bisherigen Anforderungen hätten zu «absolut unverständlichen Informationen» auf Werbemitteln geführt: «Sie schaffen Verwirrung statt Aufklärung.»
Im Interesse der Konsumenten?
Das Anliegen des Konsumentenschutzes, Preise transparent zu machen, könne mit elektronisch abrufbaren Angaben besser erreicht werden als mit Kleingedrucktem, fand auch eine Mehrheit im Parlament.
Solche Informationen dürfen den Konsumenten nicht vorenthalten werden.
Ganz anders sieht das SP-Nationalrätin Flavia Wasserfallen. Die Neuregelung könne zu einer Täuschung der Konsumenten und weniger Transparenz bei Preisangaben führen. Und: Die zugrunde liegende Motion komme von CVP-Ständerat Filippo Lombardi, Präsident von Kommunikation Schweiz, dem Verband der Werbebranche. Die vermeintliche «Vereinfachung» diene lediglich den Interessen der kommerziellen Werbebranche.
«Natürlich hat man heute ein Handy und kann sich weitere Informationen holen», so Wasserfallen. Aber einen QR-Code abzufotografieren, um herauszufinden, ob ein Rabatt für Windeln für ein oder erst für drei Pack gelte, sei sicher nicht im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten: «Solche Informationen dürfen ihnen nicht vorenthalten werden.»
«Es ist schwer vorstellbar, dass irgendjemand auf die Idee kommt, einen Internetlink von einem Werbeplakat abzutippen», sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE) im Rat. Den Werbern lasse die bestehende Verordnung zudem Raum für eine flexible Gestaltung. Schon heute sei Werbung ohne Preisangabe erlaubt.
Bedenken von oberster Stelle
Auch der Bundesrat befand, die Motion ziele daneben und bestand auf «gut lesbaren» Preisangaben. In seinen Augen ist es fraglich, ob den Konsumenten gedient ist, wenn sie ganz nahe an ein Plakat treten müssen, um mit dem Handy einen QR-Code einzulesen oder eine URL ablesen zu können.
Wirtschaftsminister Guy Parmelin fügte hinzu, die Vorschriften zur Preisbekanntgabe würden in Absprache mit den Kantonen und den Branchen laufend aktualisiert. Werde mit Preisen für Produkten geworben, müssten die Konsumenten wissen, was effektiv wofür zu bezahlen sei.
Wie schon im Ständerat verhallten die bundesrätlichen Bedenken aber auch im Nationalrat. Er überwies die Motion mit 120 zu 54 Stimmen – gegen den Willen der rot-grünen Minderheit.