Das Wichtigste in Kürze
- Nettoshop von Coop trickste während mindestens einem Jahr bei Rabatten.
- Bei Aktionen erhöhte der Online-Elektronikhändler den Originalpreis, um einen möglichst hohen Rabatt auszuweisen.
- Coop und Nettoshop sprechen von Einzelfällen.
- Bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission ist eine Beschwerde hängig.
- Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco leitete den Fall an die zuständige kantonale Behörde weiter.
Aufgeflogen ist der Fall mit dem Dyson Staubsauger V8 von Nettoshop aus purem Zufall. Mitte März, noch am frühen Morgen, entdeckt Jonas Schneider folgenden Nettoshop-«Wochenhit»: Der Dyson Akkustaubsauger V8 zum Preis von 200 statt 450 Franken. Ein schöner Rabatt von 250 Franken.
Aufpreis entspricht exakt dem Rabatt
Jonas Schneider bestellt, zahlt per Kreditkarte und erhält eine E-Mail-Bestätigung. Bis Stunden später von Nettoshop die Absage kommt: Man habe den Rabatt leider vom falschen Preis abgezogen. Der Originalpreis betrage nicht 450, sondern 700 Franken. Und dieser Aufpreis entspricht, oh Zufall, genau den 250 Franken Rabatt.
Der Verdacht des Kunden: Bei Aktionen erhöht Nettoshop von Coop am Abend vorher oder am frühen Morgen die Originalpreise und zieht dann einen grossartigen Rabatt ab. In Tat und Wahrheit verkauft Nettoshop das Gerät aber fast zum exakt gleichen Preis wie vor der Aktion.
«Das ist Täuschung»
Tage später erhärtet sich der Verdacht von Jonas Schneider. Nach der Aktion senkt Nettoshop den Originalpreis des Dyson V8 Staubsaugers wieder ganz regulär auf 450 Franken. Für Schneider ist klar: Ein Wochenflop, kein Wochenhit! Und er meldet sich beim SRF-Konsumentenmagazin «Espresso»: «Für mich ist das Täuschung!»
500-Franken-Aktion entpuppt sich als Fake
Kein Einzelfall. Vor rund einem Jahr erlebte SRF-Hörer Lars Kahl ähnliches. Am frühen Morgen fand er in seiner Mailbox ein sensationelles Angebot von Nettoshop: 500 Franken Rabatt auf alle Liebherr-Geräte. Wie beispielsweise Kühlschränke oder Weinkühler. Im Internet fand Kahl ein passendes Modell für rund 1200 Franken, inklusive Rabatt für 700 Franken. Sensationell.
Als Kahl rund eine Stunde später im Büro das Gerät nochmals anschauen wollte, verkaufte Nettoshop den Weinkühler plötzlich für 1800 Franken. 600 Franken mehr als noch vor einer Stunde.
«Seltsame Machenschaften»
«Statt billiger verkaufte Nettoshop dieses Gerät während der Aktion also faktisch 100 Franken teurer als vorher», erzählt Lars Kahl dem SRF Konsumentenmagazin. Sein Verdacht: «Mit diesen Sonderaktionen versucht man die Leute anzulocken, in dem man ein Schnäppchen suggeriert. Dabei ist es gar keins.»
Auch im Fall von Lars Kahl verkaufte Nettoshop das Gerät nach der vermeintlichen Aktion wieder exakt 500 Franken günstiger. Ähnliches stellte im vergangenen Oktober auch SRF-Hörerin Monika Gretler fest. Fazit: Für sie alle ist das Vorgehen von Nettoshop im Minimum unlauter, wenn nicht gar gesetzeswidrig.
Auch «Espresso» stellt Unregelmässigkeiten fest
Das SRF-Konsumentenmagazin verfolgte während einem Monat die Preise von Nettoshop und stellte fest: Während Aktionen erhöht Nettoshop in gewissen Fällen tatsächlich die Original-Preise, um sie nach der Aktion wieder zu senken.
Nettoshop räumt Fehler ein
Während Nettoshop bei der ersten Anfrage von SRF das Problem noch herunterspielt, kündigt der Online-Elektronikladen von Coop beim Vorlegen weiterer Fällen «interne Untersuchungen» an. Und schreibt «Espresso» in einem finalen Statement: «In den besagten Fällen sind uns Fehler unterlaufen und wir entschuldigen uns dafür. Nettoshop hält sich grundsätzlich an die gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben unsere internen Prozesse angepasst, um solche Fälle künftig zu vermeiden.»
Alles nur Einzelfälle?
Handelt es sich bei diesen Fällen lediglich um einzelne Ausrutscher, wie Nettoshop suggeriert? Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hat bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission Beschwerde eingereicht und den Fall auch dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco vorgelegt – wegen Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung. Die zuständige kantonale Behörde überprüft nun, ob ein Gesetzesverstoss vorliegt. Stossend ist die Praktik des Coop-Onlinehändlers allemal.