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Racial Profiling «Der Befangenheitsvorwurf ist nicht von der Hand zu weisen»

In der Stadt Zürich sind drei Stadtpolizisten wegen Gewalt an Dunkelhäutigen angeklagt. SRF hat mit Markus Mohler, Experte für Sicherheits- und Polizeirecht, gesprochen

SRF News: Wie gross ist das Problem des «Racial Profiling» in der Schweiz?

Markus Mohler: Es kommt sicher hin und wieder vor, dass eine Person kontrolliert wird, die strenggenommen nicht hätte kontrolliert werden dürfen. Aber es besteht kein systematisches oder gar institutionelles Problem. Wäre es eins, würden Medien fast täglich darüber berichten. Heute haben praktisch alle ein Handy, mit dem man Videos machen kann. Fälle von «Racial Profiling» könnten sofort publik gemacht werden, und die Medien würden das aufnehmen. Das ist aber nicht der Fall.

Wo besteht Handlungsbedarf?

Die Schwierigkeit liegt im Recht selber. Auf der einen Seite muss die Polizei gegen illegale Migration kämpfen. Auf der anderen Seite darf sie nichts machen, das eine gewisse Kategorie von Personen in irgendeiner Art und Weise benachteiligen könnte. Es ist eine schwierige Aufgabe, die nur durch umsichtige Schulung und Führung bewältigt werden kann.

Was sagen Sie zum Vorwurf, die Staatsanwaltschaft stehe in solchen Fällen auf Seiten der Polizei, sei also befangen?

Dieser Vorwurf kommt regelmässig wieder und man kann ihn nicht einfach von der Hand weisen, wenn die Staatsanwaltschaft des eigenen Kantons mutmasslich rechtwidriges Verhalten der Polizei untersucht. Das Bundesgericht ist relativ klar: Es sagt, wenn – ganz objektiv betrachtet – auch nur der Anschein einer Befangenheit besteht, dann muss man die Verfahrensleitung auswechseln. Das heisst, es muss ein ausserkantonaler Staatsanwalt eingesetzt werden.

Das Gespräch führte Philippe Chappuis.

Markus Mohler

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Der ehemalige Basler Polizeikommandant war Lehrbeauftragter für Sicherheitsrecht an den Universitäten Basel und St. Gallen. Zuvor war er Staatsanwalt.

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